Lebensmittelimporteur EU - Erleichterungen geplant

Auf der Tagung der EU-Landwirtschaftsminister in Killarney am 11. Mai 2004 wurde das Engagement der Europäischen Union für enge Beziehungen mit den Entwicklungsländern insbesondere im Bereich des Handels mit Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen bestätigt. Zur Erleichterung dieser Handelsbeziehungen hat die Europäische Kommission klare Vorschriften für die Lebensmittelsicherheit sowie Leitlinien für deren Anwendung festgelegt. Außerdem finanziert die Kommission Projekte für technische Hilfe, mit denen die Entwicklungsländer dabei unterstützt werden sollen, den EU-Standards für Lebensmittelsicherheit zu genügen. Ferner bekräftigte die EU ihre Entschlossenheit, auf bessere Marktchancen für die Entwicklungsländer im Rahmen der derzeitigen WTO-Entwicklungsagenda von Doha hinzuwirken.

David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, erklärte: „Die EU hat weltweit das offenste Lebensmitteleinfuhrsystem. Ohne den weitgehend zollfreien Zugang zu unseren Märkten wären die Entwicklungsländer mit noch größeren Problemen konfrontiert. Indem sie die EU-Standards für Lebensmittelsicherheit erfüllen, können sie auch für die eigene Bevölkerung sicherere Lebensmittel erzeugen. Der Handel mit Lebensmitteln mit der EU kann den Entwicklungsländern, einschließlich der Schwellenländer, nur zum Vorteil gereichen."

Franz Fischler, Kommissar für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei, fügte hinzu: „Die ärmeren Länder brauchen Unterstützung, damit sie den internationalen Produktionsstandards gerecht werden können. Erforderlich sind für diese Länder eine erhebliche Senkung der wettbewerbsverzerrenden Agrarsubventionen in den reichen Ländern sowie ein besserer Zugang zu den Agrarmärkten. Kurz, ihnen müssen deutlich bessere Bedingungen in der WTO eingeräumt werden: sie brauchen Handel UND Hilfe. Und genau das schlägt die EU vor."

Bedingungen für den Zugang zum EU-Markt

Um zu gewährleisten, dass importierte Erzeugnisse den EU-Standards für Lebensmittelsicherheit entsprechen, sind Einfuhren lediglich aus in einer Liste aufgeführten Ländern und Betrieben zulässig. Das heißt, es wird im Vorfeld geprüft, ob diese die EU-Vorschriften im Bereich der Lebensmittelsicherheit erfüllen. Die zugelassenen Länder und Betriebe stehen auf einer Liste, die von der Europäischen Kommission im Auftrag der EU-Mitgliedstaaten geführt wird. Die EU importiert weltweit aus 100 Ländern. In einem großen Land wie Brasilien gibt es 473 Betriebe, die auf der Liste stehen, aber auch viele kleinere Länder haben eine beeindruckende Anzahl von Betrieben, die für den Handel mit der EU zugelassen sind.

So dürfen beispielsweise 67 Betriebe aus Ghana Fischereierzeugnisse in die EU exportieren. Die Kommission unterhält direkten Kontakt zu den zuständigen Behörden und Botschaften der Länder, die in die Liste für Ausfuhren in die EU aufgenommen werden wollen. Entsprechende Betriebe müssen sich an die zuständige nationale Behörde in ihrem Land wenden.

Regionalisierung: Flexibilität ohne Beeinträchtigung der Sicherheit

Ohne Kompromisse in Bezug auf das wesentliche Ziel einzugehen nämlich die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit , lässt die EU, wann immer möglich, Flexibilität walten. Treten z. B. hoch ansteckende Tierseuchen auf, wie etwa die Maul- und Klauenseuche, geht die EU das Risiko nicht ein, Einfuhren unter zweifelhaften Sicherheitsbedingungen zuzulassen. Allerdings wendet die EU, wo immer möglich, den Grundsatz der Regionalisierung an. Das bedeutet, dass die EU beispielsweise die Einfuhr von Rindfleisch aus Ländern wie Brasilien, Argentinien und Südafrika im Prinzip zulassen kann, gleichzeitig jedoch die Einfuhr aus bestimmten Regionen der Länder, in denen die Seuche ausgebrochen ist, verbietet. Dieser flexible Ansatz wird in der Regel von anderen Industriestaaten oder den meisten Entwicklungsländern nicht angewandt, was dazu führt, dass die EU häufig mit diskriminierenden Praktiken konfrontiert wird: so kann der Ausbruch einer Seuche in einem Mitgliedstaat ein Exportverbot für die gesamte EU mitsichziehen.

Technische Hilfe

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind die größten Entwicklungshilfegeber der Welt, sowohl absolut als auch relativ gesehen. U. a. unterstützen sie die Entwicklungsländer im Rahmen der technischen Hilfe und durch Maßnahmen zur Entwicklung von Handlungskompetenz, damit sie den EU-Standards für Lebensmittelsicherheit genügen. So gibt es ein groß angelegtes Rahmenprogramm für Fischerei. Empfängerländer sind 60 AKP-Länder (Afrika, Karibik und Pazifik) sowie 8 Überseegebiete der EU-Mitgliedstaaten. Ziel ist es, den Zugang der Fischereierzeugnisse dieser Länder zu den Weltmärkten zu verbessern, und zwar durch den Ausbau der Kapazitäten für nachhaltige Gesundheitsschutzkontrollen bei Ausfuhrerzeugnissen und durch verbesserte Erzeugungsbedingungen. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass die Erzeugnisse von Kleinerzeugerbetrieben nicht von den Möglichkeiten des Welthandels ausgeschlossen werden. Neben diesem Programm mit einem Gesamtvolumen von 54 Millionen € finanziert die Kommission ein Initiativprogramm für Schädlingsbekämpfungsmittel mit 28 Millionen €, das darauf abzielt, die Gartenbauexporterzeugnisse an die Einfuhranforderungen der EU anzupassen, sowie ein neues Instrument zum Aufbau von Handlungskompetenz im Handelsbereich mit der Bezeichnung TRADE.COM, das Mitte 2004 einsatzbereit sein soll und für das Mittel in Höhe von 50 Millionen € bereitgestellt werden. Eine der drei Komponenten von TRADE.COM ist die Unterstützung der AKP-Partner bei der Lösung spezifischer Probleme und der Beseitigung von Handelshemmnissen, insbesondere in Zusammenhang mit der Einhaltung der EU-Sicherheitsvorschriften für Lebensmittel, die für den Export in die EU gedacht sind. Darüber hinaus hat die Kommission ein Programm mit einer Mittelausstattung in Höhe von 1 Million € ausgearbeitet: Ziel ist es, die Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, sich uneingeschränkt an den Arbeiten der internationalen Normungsorganisationen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit zu beteiligen. Außerdem soll durch Schulungsmaßnahmen das notwendige Know-how in spezifischen Problembereichen (z. B. Rückstandsüberwachung) vermittelt werden. Auf diese Weise soll der Zugang zum EU-Markt erleichtert werden.

Ferner finanziert die Kommission Projekte in bestimmten Ländern, etwa ein Exportentwicklungsprogramm in Sambia für Erzeugerverbände und Unternehmensgruppen in den Teilsektoren Landwirtschaft und Produktion von hochwertigen Kulturen (Gewürze, Kräuter und essentielle Öle), tierischen Produkten, Lederwaren, sonstigen Fertigerzeugnissen und verarbeiteten Nahrungsmitteln. Mit diesem Programm wird das Ziel verfolgt, die Produktion, die Exporte und die Produktivität ausgewählter exportorientierter Teilsektoren zu steigern. Für dieses Vierjahresprogramm sind Mittel in Höhe von etwa 6,5 Millionen € vorgesehen.

Die neue Verordnung über Lebens- und Futtermittelkontrollen (vgl. Fragen und Antworten: MEMO/04/94), die am 1. Januar 2006 in Kraft tritt, sieht Ausbildungs- und Partnerschaftsprojekte vor, in deren Rahmen Experten aus den EU-Mitgliedstaaten eng mit einem bestimmten Entwicklungsland zusammenarbeiten werden, um dabei behilflich zu sein, Schwierigkeiten bei der Erfüllung der neuen Anforderungen zu überwinden.

Leitlinien zur Erleichterung des Handels

Die klar formulierten Vorschriften für die Lebensmittelsicherheit, die bei Einfuhren in die Europäische Union einzuhalten sind, werden auf EU-Ebene festgelegt. Das Lebensmittel- und Veterinäramt der Europäischen Kommission hat im Rahmen der Bemühungen um die Förderung des sicheren Lebensmittelhandels mit Drittländern Leitlinien erstellt, in denen die Einfuhrbestimmungen der EU für Tiere und tierische Erzeugnisse erläutert werden. Diese Leitlinien legen in leicht verständlicher Sprache dar, was die EU von Betrieben erwartet, die beabsichtigen, in die EU zu exportieren. Sie stützen sich auf geltende Rechtsvorschriften und spezielle Bedürfnisse, die von den Inspektoren des Lebensmittel- und Veterinäramts im Rahmen ihrer Kontakte mit Partnern aus Drittländern ermittelt wurden. Ziel der Leitlinien ist es, Erläuterungen zu den manchmal sehr komplexen EU-Vorschriften zu liefern. Ein besonderer Schwerpunkt wurde dabei auf die ausführliche Erklärung der Schritte gelegt, die Entwicklungsländer unternehmen müssen, um ihren Erzeugnissen den Zugang zum EU-Markt zu erleichtern. Die englische, französische und spanische Fassung der Leitlinien sind unter folgenden Internet-Adressen abrufbar:

http://europa.eu.int/comm/food/fvo/pdf/guide_thirdcountries_en.pdf 

Ferner wurde Anfang des Jahres ein Help Desk für Exporteure der Entwicklungsländer eingerichtet. Über dieses kostenlos zugängliche Help Desk sind Informationen über Zolltarife, Zollunterlagen, Ursprungsregelungen sowie Handelsstatistiken online verfügbar. Im Herbst wird das Informationsspektrum auf produktspezifische Einfuhrbestimmungen, wie die Lebensmittelsicherheits-standards, erweitert werden. Das Help Desk ist erreichbar unter

http://export-help.cec.eu.int/

Die EU und der Handel mit Agrarerzeugnissen aus den Entwicklungsländern

Die Europäische Union ist keine Festung. Sie ist weltweit der wichtigste Kunde für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus den Entwicklungsländern: sie importiert so viel wie die USA, Japan, Kanada, Australien und Neuseeland zusammen. Rund 85 % der Agrarausfuhren Afrikas gehen in die Europäische Union. Die durchschnittlichen Zölle für Einfuhren von landwirtschaftlichen Erzeugnissen nach Europa liegen bei 10,5 %, in Brasilien dagegen bei 30 % und in den Entwicklungsländern bei 60 %.

Die EU will jedoch noch mehr tun. In den laufenden WTO-Verhandlungen unterbreitet die EU folgende Angebote für gezielte Maßnahmen zugunsten der Entwicklungsländer:

    • Die EU ist bereit, sich bei der Frage der Abschaffung der Exportsubventionen zu bewegen, unter der Bedingung, dass die Last von den anderen Industrieländern gleichmäßig mitgetragen wird, d. h. andere Exportförderungsinstrumente, die den Entwicklungsländern gleichermaßen schaden, wie die Ausfuhrkredite der USA und die unter dem Deckmantel der „Lebensmittelhilfe" laufende Exportförderung oder auch die staatlichen Handelsmonopole Kanadas und anderer Länder müssen ebenfalls beseitigt werden.
    • Entwicklungsländer sollten das Recht haben, ihre Zölle und handelsverzerrenden Agrarsubventionen in wesentlich geringerem Umfang zu senken und diese Senkungen über einen längeren Zeitraum zu strecken.
    • Zur Berücksichtigung der berechtigten Sorge der Entwicklungsländer um die für ihre Lebensmittelversorgung besonders wichtigen Agrarkulturen schlägt die Kommission die Einrichtung einer so genannten „food security box" („Box Ernährungssicherheit") vor: für diese Länder soll eine besondere Schutzklausel gelten, die eben diese Sicherheit garantiert.
    • Den Entwicklungsländern sollte auch die Möglichkeit gegeben werden, ihren Agrarsektor aus entwicklungspolitischen Gründen zu fördern.
    • Alle Industrieländer sollten den Ausfuhren aus den 49 ärmsten Ländern der Welt einen völlig zoll- und quotenfreien Zugang zu ihren Märkten gewähren. Die EU hat diesen Schritt bereits vollzogen, nun ist es an der Zeit, dass die anderen Industrieländer ihrem Beispiel folgen.
    • Die EU fordert außerdem den Null-Zollsatz für mindestens 50 % aller Einfuhren der Industrieländer aus Entwicklungsländern.
    • Schließlich hat die EU angeboten, die Problematik der Zolleskalation anzugehen, die die Fähigkeit der Entwicklungsländer, die Ausfuhr von Erzeugnissen mit höherer Wertschöpfung zu entwickeln, erheblich beeinträchtigt.

Quelle: Brüssel [ EU ]

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