Schuldspruch im Landshuter BSE-Prozess

Bewährungsstrafe wegen nicht genehmigter Tests

Das Landgericht Landshut hat zweieinhalb Jahre nach dem Skandal um illegale BSE-Tests eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verhängt. Die Kammer sprach die 50-jährige Ex-Betreiberin zweier Testlabors in Passau und im mittelfränkischen Westheim des Betrugs in sieben Fällen und des Subventionsbetrugs in zwölf Fällen für schuldig. Zu der Bewährungsstrafe wurde der inzwischen von Sozialhilfe lebenden Angeklagten eine Zahlung von 3.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation auferlegt.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung erklärten auf Rechtsmittel gegen das Urteil verzichteten zu wollen. Die Verurteilte hatte als Geschäftsführerin und Eigentümerin von Juli 2001 bis Januar 2002 zu ihrem genehmigten Labor in Passau in Westheim ein Labor ohne behördliche Zulassung betrieben und zusätzlich für die illegal durchgeführten BSE-Tests Zuschüsse vom Bayerischen Staat beantragt. Während der aktiven Zeit gelangte nicht korrekt getestete Fleisch von knapp 40.000 Rindern in den Handel. Nach dem Bekanntwerden des Skandals  entzog der Freistaat der Firma auch die Genehmigung für das Passauer Labor. Durch die von den Behörden daraufhin angeordnete Rückrufaktion noch erreichbaren Fleisches soll den betroffenen Schlachtbetrieben ein Schaden von rund elf Millionen Euro entstanden sein.

Quelle: Landshut [ Thomas Pröller ]

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