Intensive Kontrolle im Kälbersektor
Die Durchführung dieser intensiven Kontrollen wird von der Stichting Kwaliteitsgarantie Vleeskalversector SKV (Stiftung Qualitätsgarantie für den Schlachtkälbersektor) übernommen. Die SKV setzt dafür im kommenden Jahr mehr als 15 Kontrolleure ein. Kontrolliert werden Betriebe, die sich freiwillig SKV angeschlossen haben. Dies gilt somit für nahezu alle niederländischen Kälberschlachthöfe, Hersteller von Kälberfutter und Schlachtkälberhalter. Die angeschlossenen Betriebe dürfen das SKV-Logo führen.
Die Teilnahme bei SKV beinhaltet auch, dass die Betriebe gemäß der Bestimmungen der Integrale Keten Beheersing (IKB-Kalb) der Wirtschaftsgruppen für Vieh, Fleisch und Eier (PVE) arbeiten. Die IKB-Vorschriften beinhalten unter anderem, dass die Schlachtkälberhalter ausschließlich mit zertifizierten Futterlieferanten, Tierärzten und Transporteuren arbeiten dürfen. Für alle diese Betriebe wurden Qualitätsregelungen aufgestellt. Die Kontrolle der Einhaltung der IKB-Vorschriften durch die Kälberhalter wird mit den SKV-Kontrollen kombiniert.
Alle sieben niederländischen Kälberschlachthöfe sind bei SKV angeschlossen. Diese Betriebe erhalten im Durchschnitt einmal wöchentlich Besuch von einem SKV-Kontrolleur. Dieser Kontrolleur führt eine Sichtkontrolle der angelieferten Tiere durch und nimmt unter Umständen auch Proben für zusätzliche Untersuchungen auf verbotene Stoffe.
Die entnommenen Proben werden im akkreditierten Labor von TNO in Zeist auf eine Vielzahl verbotener Stoffe untersucht. Darüber hinaus führt das TNO-Labor Untersuchungen nach unbekannten nicht-zugelassenen Stoffen sowie nach neuen Analysemethoden durch. Auch weiterhin werden sich TNO und andere Forschungsinstitute dafür einsetzen, die heutigen routinemäßigen Untersuchungsmethoden zu verbessern.
Verstöße werden dem Allgemeinen Inspektionsdienst und dem Amt für Lebensmittel- und Verbraucherschutz beim Landwirtschaftsministerium gemeldet, was dann eine strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht. Auch die SKV selbst verhängt Sanktionen. Die Ergebnisse der SKV-Untersuchung sind ermutigend. Nur in einem Fall konnte ein nicht zugelassener Stoff nachgewiesen werden. Im Jahre 2003 gab es vier Fälle, bei denen nicht mehr zugelassene Antibiotika gefunden wurden.
Quelle: SKV
Quelle: Düsseldorf [ dmb ]