Thüringer Dachmarke für "Thüringer und Eichsfelder Wurst"
Die Dachmarke soll für alle geschützten geographischen Angaben und geschützten Ursprungsbezeichnungen aus Thüringen stehen. Damit soll das Interesse des Verbrauchers für verschiedene geschützte Bezeichnungen auf eine Dachmarke (Logo) fokussiert werden. Die Dachmarke steht für zwei Dinge: für den EU-weiten Schutz und für die Thüringer Herkunft.
Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat die Eintragung beim Deutschen Patentamt in München beantragt.
Die Dachmarke trägt alternativ die verbale Aussage „geschützte geographische Angabe“ bzw. „geschützte Ursprungsbezeichnung“. Aus Thüringen sind als geographische Angabe bisher in Brüssel eingetragen: Greußener Salami, Thüringer Rostbratwurst, Thüringer Leberwurst und Thüringer Rotwurst. Als geschützte geographische Ursprungsbezeichnung ist der „Altenburger Ziegenkäse“ in der Liste der geschützten Bezeichnungen vertreten.
In Brüssel eingetragene Erzeugnisse haben EU-weiten Schutz, d. h. sie müssen in Thüringen hergestellt sein und müssen zu 100 % (bei Ursprungsbezeichnung) bzw. mindestens 51 % (bei geschützter geografischer Angabe) aus Rohstoffen Thüringer Herkunft bestehen.
„Die Dachmarke soll die Bekanntheit der eingetragenen Erzeugnisse erhöhen und letztlich darüber informieren, welche Erzeugnisse geschützt sind“, so der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar.
Quelle: Erfurt [ tlmnu ]