Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen
Geschulte Jäger dürfen Proben nehmen (und damit mehr als Metzger)
Jagdausübungsberechtige dürfen bei erlegten Wildschweinen künftig selbst Proben zur Untersuchung auf Trichinen entnehmen, sofern sie an einer entsprechenden Schulung teilgenommen haben.Schulung Voraussetzung
Möglich ist diese Erleichterung durch ein Gesetz zur Änderung des Fleischhygienegesetzes und der Fleischhygiene-Verordnung. Danach kann die zuständige Behörde Jäger mit dieser hoheitlichen Aufgabe der Probeentnahme beauftragen. Voraussetzung ist neben der Schulung, dass die Jäger entsprechend zuverlässig arbeiten.
Ziel der Neuregelung ist es, organisatorische Probleme der zuständigen Behörden bei der Durchführung der Trichinenuntersuchungen zu lösen, die aufgrund der stark gestiegenen Schwarzwildstrecken zunehmend aufgetreten sind. Bislang durften die notwendigen Proben beim Wildschwein ausschließlich vom amtlichen Fleischuntersuchungspersonal entnommen werden. Jedes erlegte Wildschwein musste vom Jäger erst zur zuständigen Behörde gebracht werden, was vor allem bei hohen Temperaturen problematisch sein konnte und außerdem hohen Zeitaufwand für Jäger und Behörden bedeutete.
Künftig müssen nur noch die entnommenen Proben zur zuständigen Untersuchungsstelle transportiert werden. Zur Kennzeichnung, Identitätssicherung und für die mögliche Rückverfolgbarkeit werden Wildmarken und Wildursprungsscheine eingeführt, um die Proben den Tierkörpern eindeutig zuzuordnen.
Anmerkung Thomas Pröller
Damit ist wohl wieder mal bewiesen, dass der Jäger als solches der bessere Mensch ist, weil dem mehr Sachverstand und Zuverlässigkeit zugetraut wird als dem selbst schlachtenden Metzger um die Ecke.
Quelle: Bonn [ Renate Kessen - aid ]