Liste kennzeichnungspflichtiger Allergene noch nicht endgültig
Praxisvorbereitungen für Allergenkennzeichnung laufen
Nach der EU-Richtlinie 2003/89/EG müssen Zutaten, die in Europa zu den häufigsten Auslösern von Lebensmittelallergien gehören sowie sämtliche Erzeugnisse daraus bis spätestens 25. November 2005 immer gekennzeichnet werden, auch wenn sie nur während der Herstellung (z. B. als Hilfsstoff) mit dem Produkt in Berührung kamen. Für die Umsetzung der Vorschriften in die Praxis besteht aber noch einiger Regelungsbedarf.Die Kennzeichnungspflicht umfasst derzeit glutenhaltige Getreide wie Weizen, Gerste, Roggen und Hafer, Fisch, Krustentiere, Eier, Erdnüsse, Soja, Milch (einschließlich Laktose), Schalenfrüchte (Nüsse), Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite.
Diese Liste ist voraussichtlich noch nicht endgültig. Die EU-Richtlinie sieht eine regelmäßige wissenschaftliche Überprüfung der Zutaten vor, die der Kennzeichnungspflicht unterliegen sollen. Daneben prüft die Kommission, ob bestimmte Erzeugnisse aus allergenen Lebensmitteln wie Glukosesirupe auf Weizenbasis oder voll raffinierte Sojaöle und -fette von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen werden können, weil sie möglicherweise keine Unverträglichkeitsreaktionen hervorrufen. Von 25 Anträgen auf entsprechende wissenschaftliche Gutachten hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bisher neun Beurteilungen abgeschlossen.
Für elf der zwölf Produktgruppen sind bisher keine Schwellenwerte vorgesehen, bei deren Überschreitung eine Kennzeichnung von Allergenen verpflichtend wird. Aus medizinischer Sicht sind hierfür Werte wünschenswert, bei denen Allergiker möglichst keine allergischen Reaktionen zu erwarten haben. Die Festlegung von Schwellenwerten muss sich aber auch an den Untersuchungsmöglichkeiten orientieren. Um die Einhaltung solcher Grenzwerte überprüfen zu können, sind spezifische und sensitive Nachweismethoden nötig.
Die Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) sieht hier noch erheblichen Forschungsbedarf für die Weiterentwicklung quantitativer Methoden der Allergenanalytik. Auf verlässliche Nachweismethoden sind die Lebensmittelhersteller angewiesen, um den Herstellungsprozess kontrollieren zu können. Die Kennzeichnungsregelungen der EU-Richtlinie dürfen jetzt schon angewendet werden. Bis sie in einem Jahr verpflichtend werden, bleibt noch einiges zu tun.
Quelle: Bonn [ aid: Andrea Fenner - Gesa Maschkowski ]