Woidke: "Kohortentötung nach BSE-Fällen muss überdacht werden"
Der aus der Uckermark gemeldete BSE-Fall ist der 14. im Land Brandenburg und der 5. in der Uckermark. Bis zum 9. Februar wurden deutschlandweit 363 BSE-Fälle angezeigt. "Nach so vielen Fällen lässt sich auf jeden Fall schlussfolgern, dass BSE offensichtlich eine Einzeltiererkrankung ist und dementsprechend auch so behandelt werden muss", so Woidke weiter: "In Deutschland wird jedes Tier ab 24 Monate ohnehin getestet. Außerdem werden so genannte Risikomaterialien bei jedem Rind entfernt. Damit wird sichergestellt, dass BSE-erkrankte Tiere erkannt werden und weder als Tierfutter noch als Lebensmittel weiterverarbeitet werden."
Gemäß Bundesverordnung werden seit 5. Dezember 2000 alle geschlachteten Rinder über 30 Monate und seit 30. Januar 2001 alle über 24 Monate alten Schlachtrinder auf BSE untersucht. Seit dem 1. Januar 2002 sind auch bei über 18 Monate alten Schafen und Ziegen Stichprobenuntersuchungen gesetzlich vorgeschrieben.
Quelle: Potsdam [ mlur ]