vzbv zu Health-Claims: Weißer Rauch auch für wahrhaftige Werbeaussagen?

"Health-Claims"-Entwurf in der entscheidenden Phase

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die Abgeordneten des Europaparlaments auf, dem Gerangel um mehr Klar- und Wahrheit bei Werbeaussagen auf Lebensmitteln ein Ende zu bereiten und Verbraucher vor Irreführung zu schützen. "Durch den Zusatz von Vitaminen aus einer Kalorienbombe ein Fitnessprodukt zu machen, darf nicht länger erlaubt sein", so Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Die Beratungen des EU-Verordnungsentwurfs zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln (Nutrition- und Health Claims) gehen in die entscheidende Phase. Morgen berät der federführende Umweltausschuss des Europaparlaments.

Es geht nicht um ein Werbe- und Produktverbot. Es geht lediglich darum, dass Aussagen auf Lebensmitteln der Wahrheit entsprechen", so Edda Müller. Ein besonderes Problem seien Claims auf sogenannten Kinderlebensmitteln. "Fettreiche, gezuckerte, ballaststoffarme Süßigkeiten ohne einen ernährungsphysiologisch "gesunden Wert" werden mit Aussagen wie "Ohne Fett" oder "mit Vitamin C" beworben. "Dies soll Kindern und Eltern über ihre Bedenken gegen die Produkte hinweghelfen." Viele dieser Produkte hätten statt einer positiven Botschaft eher den Slogan "mit der extra Portion Zucker und Fett" verdient. Ein weiteres Problem sind sogenannte funktionelle Getränke und Lebensmittel, die den Eindruck erwecken, man müsse nur zugreifen, um gesund, ewig jung oder vital zu sein.

"Warum kann die Industrie ein Bonbon nicht einfach als das verkaufen, was es ist - ein Bonbon und kein gesundes Nahrungsmittel?", wundert sich Edda Müller. Man müsse diese Produkte ja nicht verteufeln, solle sie aber auch nicht zu Heilsbringern machen.

Massiver Widerstand kommt von der deutschen Lebensmittel- und Werbewirtschaft. "Die Aufregung ist vollkommen unverständlich, da der Entwurf in weiten Teilen auf der Linie des bereits bestehenden deutschen Lebensmittelgesetzes liegt, wie die Lebensmittelwirtschaft immer betont", so Edda Müller. Zudem würden die Anbieter von einer Harmonisierung der bisher existierenden sehr unterschiedlichen nationalen Rechtssetzungen profitieren. "Wir hoffen, dass sich diese Botschaft noch rechtzeitig herumgesprochen hat."

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Mitglieder des EU-Parlaments und die Bundesregierung auf, zu beschließen, dass

    • nur solche Lebensmittel mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben gekennzeichnet und beworben werden können, die ein günstiges Nährwertprofil haben,
    • eine ausdrückliche Regelung für sogenannte Kinderlebensmittel eingeführt wird; Produkte, die sich direkt an Kinder richten und ein ungünstiges Nährwertprofil ausweisen, sollten keine nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben tragen dürfen,
    • eine Positivliste mit generell zugelassenen Claims eingeführt wird. Darüber hinaus gehende gesundheitsbezogene Claims müssen vor ihrer Anwendung zugelassen werden.

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

Zahlreiche wissenschaftlich nicht hinreichend belegte Aussagen gaukeln den Verbrauchern derzeit vor, sie würden ein vermeintlich gesundes Lebensmittel konsumieren. Um unzutreffende Angaben auf Lebensmittelverpackungen zu vermeiden, hat die Kommission im Juli 2003 einen Verordnungsentwurf für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln vorgelegt.

Der Entwurf regelt im wesentlichen, unter welchen Bedingungen Nährwertangaben wie zum Beispiel fett- oder zuckerarm gemacht werden können. Zudem werden Bedingungen für die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben festgelegt. Voraussetzung ist, dass diese Aussagen wissenschaftlich abgesichert sind und von der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) überprüft wurden. Pauschale gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel sollen untersagt werden.

Der Zeitplan

Der Entwurf wurde im Januar 2004 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vorgestellt und diskutiert. Insgesamt wurden über 600 Änderungsvorschläge eingebracht. Im April 2004 beschloss der federführende Umweltausschuss die Abstimmung zu vertagen. Am 19.04.2005 hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz für die Streichung der beiden Schlüsselartikel 4 und 11 des Verordnungsentwurfs gestimmt. Am 21.04.2005 steht der Verordnungsentwurf zur abschließenden Beratung und Abstimmung auf der Tagesordnung des Umweltausschusses. Im Mai wird das Europäische Parlament den Entwurf abschließend beraten, im Juni entscheidet der Rat der Europäischen Union.

Quelle: Berlin [ vzbv ]

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