Schächten: Hessen bringt Initiative ein

Religiös motivierte Schlachtweisen: Religionsfreiheit und Tierschutz in Einklang bringen – Beitrag zur Integration Hessen wirbt für Elektrokurzzeit -Betäubung – Bundesratsinitiative zur Änderung der tierschutz-rechtlichen Vorschriften

„Hessen bringt eine Gesetzesinitiative zur Änderung der tierschutzrechtlichen Vorgaben zum religiös motivierten Schlachten in den Bundesrat ein. Wir werben für die Elektrokurzzeitbetäubung und leisten hiermit einen wichtigen Beitrag zur Integration“, erklärten der für Tierschutz zuständige Landwirtschaftsminister Dietzel und die für Integration zuständige Sozialministerin Lautenschläger heute in Wiesbaden.

„Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung verankert. Wir wollen mit der Änderung des Paragraphen 4a im Tierschutzgesetz die Problematik, von der viele Personen mit Migrationshintergrund betroffen sind, bundeseinheitlich lösen, indem wir dieser Rechtssituation Rechnung tragen und die entsprechenden Vorschriften für das religiös motivierte Schlachten anpassen“, betonte Minister Dietzel. „Wir sehen in dieser Lösung einen guten Weg, das Grundrecht der freien Religionsausübung und den im Grundgesetz verankerten Tierschutz in Einklang zu bringen“, so Ministerin Lautenschläger.

Diese Auffassung wird auch vom Hessischen Integrationsbeirat geteilt. Ebenso wie die Delegiertenversammlung der hessischen Ausländerbeiräte erkennt der Beirat in der Elektrokurzzeitbetäubung einen Weg, den Belangen des Tierschutzes Rechnung zu tragen und religiös motiviertes Schlachten weiterhin zu ermöglichen. Die Werbung für den Einsatz der Elektrokurzzeitbetäubung bzw. die Verbreitung des notwendigen Wissens wertete Lautenschläger als aktiven Schritt der Integration: „In der Frage der Elektrokurzzeitbetäubung gehen eindeutig beide Seiten bewusst aufeinander zu.“

Minister Dietzel erläuterte den Gesetzentwurf: „Mit unserer Initiative soll das Bundestierschutzgesetz nun in zwei Punkten geändert werden: Zum einen soll die vom VGH geforderte Nachweispflicht verankert werden. Zum anderen wollen wir ein objektives fachliches Kriterium in die Ausnahmeregelung einführen. Künftig soll belegt werden, dass es beim betäubungslosen Schlachten nicht zu erheblich mehr Schmerzen und Leiden der Tiere kommt, als bei den üblichen Schlachtverfahren mit Betäubung. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Tierarten oder Einzeltiere nicht mehr betäubungslos geschlachtet werden dürfen. Entweder muss dann auf andere Tierarten oder Einzeltiere ausgewichen werden oder es ist eine Betäubungsform zu wählen, die religionskonform und tierschutzgerecht ist.“

Sozialministerin Lautenschläger betonte, im Ausland – beispielsweise in Neuseeland – werde die Elektrokurzzeitbetäubung schon lange praktiziert, um religiös motivierten Anforderungen an die Schlachtung unversehrter Tiere entgegen zu kommen. Dabei verlieren die Tiere nur kurze Zeit das Bewusstsein, die Wahrnehmung und das Schmerzempfinden.

Beim religiös motivierten Schlachten sind bestimmte Regeln einzuhalten. Umstritten ist dabei der Einsatz der sonst üblichen Betäubungsverfahren. Es besteht die Befürchtung, dass die Tiere durch diese bereits sterben könnten. Denn die Schlachtung von bereits toten Tieren ist nach den Schriften des Koran und des Talmud verboten. Bislang genügte die reine Darlegung und Beschreibung des religiösen Anliegens, um eine Ausnahmegenehmigung für das Schlachten ohne jegliche Betäubung zu bekommen.

Dass dies nicht mehr ausreicht, hat im November 2004 bereits der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) für einen Einzelfall beschrieben und einen strengeren Nachweis der religiösen Verpflichtung des Einzelnen verlangt, ohne die übliche Betäubung schlachten zu müssen bzw. nur solches Fleisch verzehren zu dürfen.

Quelle: Hessen [ hmulv ]

Kommentare (0)

Bisher wurden hier noch keine Kommentare veröffentlicht

Einen Kommentar verfassen

  1. Kommentar als Gast veröffentlichen.
Anhänge (0 / 3)
Deinen Standort teilen