Health-Claims: EU-Rat will mehr als das Parlament
Kommissar Kyprianou begrüßt die Einigung des Rates über angeblich gesundheitsfördernde Wirkung von Lebensmitteln
Markos Kyprianou, der Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, begrüßte die heutige einstimmige politische Entscheidung des Rates der Gesundheitsminister über die Verordnung des nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln. Vor allem unterstützte der Rat einheitliche Regelungen für die Verwendung von gesundheits- oder nährwertbezogenen Angaben auf Lebensmitteln anhand von Nährwertprofilen sowie auch die Anforderung, Aussagen über angeblich gesundheitsfördernde Wirkungen nur mit wissenschaftlichem Nachweis zuzulassen.„Es liegt nicht im Interesse der Verbraucher, dass Aussagen über angeblich gesundheitsfördernde Wirkungen oder nährwertbezogene Angaben über Lebensmittel zugelassen werden, wenn diese Angaben falsch oder irreführend sind und den tatsächlichen Nährwert des Lebensmittels verschleiern”, sagte Kommissar Kyprianou. “Der von den Ministern heute gebilligte Vorschlag garantiert den Bürgern, dass sie klare, zutreffende und zuverlässige Informationen über die Lebensmittel, die sie verzehren, erhalten. Zudem ermöglicht er denjenigen Unternehmen, deren Produkte tatsächlich gesundheitsfördernde Wirkung haben und den EU-Bürgern ernährungsmäßige Vorteile bieten, einen fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt.”
Der Vorschlag für eine Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben legt strenge Bedingungen für die Verwendung solcher Angaben wie „fettarm”, „ballaststoffreich” oder „zuckerarm” fest. Insbesondere einigte sich der Rat darauf, Artikel 4 des Verordnungsentwurfs beizubehalten, dem zufolge die betreffenden Lebensmittel solche Angaben nur dann tragen dürfen, wenn sie bestimmte Nährwertprofile aufweisen. Außerdem unterstützt der Rat die Forderung, dass Aussagen über angeblich gesundheitsfördernde Wirkungen wie „gut für das Herz” vor ihrer Verwendung wissenschaftlich nachgewiesen und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit genehmigt werden müssten.
Die Europäische Kommission hatte den Vorschlag für eine Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel im Juli 2003 angenommen (siehe IP/03/1022). Am 26. Mai 2005 stimmte das Europäische Parlament in erster Lesung über den Vorschlag ab und beantragte einige Abänderungen. Zwar akzeptierte die Kommission eine Reihe dieser Abänderungen ganz oder teilweise, sie lehnte jedoch die Streichung von Artikel 4 über die Nährwertprofile und die Änderung ab, die das Zulassungsverfahren für gesundheitsbezogene Angaben durch ein Notifizierungsverfahren ersetzt hätte.
Die Kommission sieht hierin wesentliche Elemente des Vorschlags und konnte keine Änderungen akzeptieren, welche die Kernziele des Vorschlags abgeschwächt hätten.
Der Vorschlag wird nun in zweiter Lesung erneut vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft; es ist damit zu rechnen, dass er Anfang 2006 schließlich angenommen wird.
Eine unausgewogene Ernährung gehört mit zu den Hauptursachen vermeidbarer nichtübertragbarer chronischer Krankheiten sowie Adipositas in Europa. Untersuchungen zufolge verzeichnet die Adipositasprävalenz bei Kindern in einigen Regionen der EU einen Anstieg um 25 %, und etwa 400 000 Kinder werden jedes Jahr übergewichtig oder fettleibig.
Quelle: Brüssel [ eu ]