Künast begrüßt Einigung zu Health Claims
"Jetzt haben wir einen guten und ausgewogenen Kompromiss"
Verbraucherministerin Renate Künast begrüßt die heutige Einigung des Verbraucherrates über neue europäische Regelungen für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln: "Damit wird der Verbraucherschutz in Europa erheblich verbessert. Zugleich ist es ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die drohende Volkskrankheit Übergewicht. Besonders zufrieden bin ich, dass der Ministerrat voll hinter dem wichtigen Konzept der Nährwertprofile steht. Gerade mit Blick auf das Problem des Übergewichts und seinen gesundheitlichen Folgen, vor allem auch bei Kindern, dürfen Lebensmittel mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt nicht als besonders gesund beworben werden."Verbraucherministerin Künast betonte, dass nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, mit denen ein Lebensmittel beworben wird, wahr, klar und verständlich sein müssen. Dies werde durch die vorgesehenen Vorschriften sichergestellt. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Werbebehauptungen hinsichtlich der Gesundheit zutreffend sind und auf gesicherten wissenschaftlichen Grundlagen beruhen. Nur dann haben solche Angaben tatsächlich einen Informationswert für Verbraucherinnen und Verbraucher und können bei der Lebensmittelauswahl im Sinne einer gesunden und ausgewogenen Ernährung von Nutzen sein. Von umfassenden Werbeverboten für Lebensmittel, wie immer wieder behauptet wird, kann keine Rede sein.
Der Regelungstext, den die europäischen Verbraucherminister verabschiedet haben, ist das Ergebnis langer und intensiver Beratungen in den Ratsgremien. "Jetzt haben wir einen guten und ausgewogenen Kompromiss, der den Belangen des Verbraucherschutzes Rechnung trägt, aber zuviel Bürokratie insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen vermeidet", sagte Künast. Bei den Beratungen konnten die deutschen Forderungen nach klareren, praktikableren und zu weniger bürokratischen Aufwand führenden Regelungen bei Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus durchgesetzt werden.
Mit Blick auf die Beschlüsse des mitentscheidenden Europäischen Parlaments (EP), die in wesentlichen Punkten von der Auffassung des Rates abweichen, äußerte Künast die Hoffnung, dass die Regelungen, auf die sich der Verbraucherrat geeinigt hat, vom EP offen betrachtet und diskutiert werden. Dies gilt insbesondere auch für die vom Rat wesentlich verbesserten Regelungen für Nährwertprofile, die in der von der Kommission vorgelegten Fassung vom EP in der letzten Woche abgelehnt wurden.
"Jetzt kommt es darauf an, dass die die europäische Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben so bald wie möglich erlassen wird", sagte Künast abschließend.
Quelle: Berlin [ bmvel ]