Hessen bringt Gesetzesinitiative zum religiös motivierten Schlachten am Freitag, 17. Juni, in den Bundesrat ein
Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Mit der Änderung des Paragraphen 4a im Tierschutzgesetz soll die derzeit unklare Rechtssituation bundeseinheitlich gelöst und die entsprechenden Vorschriften für das religiös motivierte Schlachten angepasst werden.
Hessen wird in der Bundesratsinitiative vorschlagen, das Bundestierschutzgesetz in zwei Punkten zu ändern: Zum einen soll die vom Hessischen VGH geforderte Nachweispflicht verankert werden. Zum anderen soll ein objektives fachliches Kriterium in die Ausnahmeregelung eingeführt werden. Künftig soll belegt werden, dass es beim betäubungslosen Schlachten nicht zu erheblich mehr Schmerzen und Leiden der Tiere kommt, als bei den üblichen Schlachtverfahren mit Betäubung.
Gleichzeitig wirbt Hessen für die Elektrokurzzeitbetäubung als wichtigen Beitrag zur Integration und einen Weg, der den Belangen des Tierschutzes Rechnung trägt und religiös motiviertes Schlachten weiterhin ermöglicht. Diese Auffassung wird auch vom Hessischen Integrationsbeirat wie auch von der Delegiertenversammlung der hessischen Ausländerbeiräte geteilt.
Quelle: Wiesbaden [ mulv ]