Grillfleisch in Österreich gut getestet

Lebensmittelkontrollen zeigen Wirkung - in Niederösterreich keine Zustände wie in anderen EU Staaten

Rechtzeitig zur Grill-Hochsaison nahm die AKNÖ-Konsumentenberatung gemeinsam mit dem Lebensmittelinspektorat das im Handel erhältliche Grill-Fleisch unter die Lupe. Insgesamt wurden 31 Proben in Supermärkten und beim Fleischgroßhandel (Firma Anderl, Spar, Mondo, Merkur, Billa) auf Qualität und Frische getestet. Das Ziel: Den niederösterreichischen Konsumenten soll die Lebensmittelsicherheit bzw. der Qualitätsstandard bei Grillgut durch Kontrollen in ganz Niederösterreich gewährleistet bzw. aufgezeigt werden. Die Lebensmitteluntersuchung wurde von der AGES Wien (Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährung GMBH) durchgeführt

Das erfreuliche Ergebnis

Nach dem ersten Untersuchungsdurchgang zeigt sich, dass 29 Proben in Ordnung und 2 Proben verdorben sind. 6 Proben von Faschiertem werden neben der Untersuchung auf „Genusstauglichkeit“ noch auf das Vorhandensein von E.coli-Stämmen geprüft.

Neben den nicht-krankheitserregenden E.coli-Stämmen wurden in den letzten Jahrzehnten immer neue E.coli-Stämme beschrieben, die zum Teil potente Krankheitserreger sind und weltweit als eine der wichtigsten Ursachen von Darmerkrankungen mit Durchfällen gelten. Besondere Bedeutung haben die Enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) erlangt. EHEC-Infektionen können durch Lebensmittel tierischen Ursprungs ausgelöst werden. Vor allem rohe bzw. nicht durchgegarte Rindfleischprodukte und Rohmilch sowie daraus hergestellte Produkte (Rohmilchkäse) können mit EHEC kontaminiert sein. Durch Schmierinfektion kann der Keim auf andere Lebensmittel übertragen werden.

Die Fakten

Als Probenmenge sind á 300 – 500 g notwendig. Die Untersuchung bezieht sich auf die Genusstauglichkeit und die Kennzeichnung. In der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährung GMBH wurden die Proben einer organoleptischen und einer bakteriologische Untersuchung, bei Geflügel eine Untersuchung auf Salmonellen unterzogen.

Resümee

Für Landesrätin Christa Kranzl ist dieses Ergebnis ein Erfolg, der auf die gute Arbeit der niederösterreichischen Lebensmittelinspektoren in den letzten Jahren zurückzuführen ist. Im Vergleich zu Schwerpunktaktionen im letzten Jahr gab es bei Kontrollen zum Hygienestatus von rohem Fleisch bzw. Faschiertem lediglich eine Strafverfügung. Präventive Maßnahmen sowie Informationsveranstaltungen der Lebensmittelinspektoren in den Betrieben haben dazu geführt, dass die Qualität in unseren Regalen, diesen Standard aufweist und den Konsumenten die Sicherheit gewährleistet, die vom Gesetz her vorgeschrieben und als selbstverständlich anzusehen ist.

Den Konsumenten soll mit diesen Kontrollen und der Veröffentlichung der Ergebnisse die Sicherheit und das Vertrauen in östererichische Lebensmittel gegeben werden.

Für Landesrätin Christa Kranzl und AKNÖ-Direktor Helmut Guth ist dieses Ergebnis besonders erfreulich, weil es deutlich zeigt, dass in Niederösterreich Zustände, wie sie in anderen EU Staaten anzutreffen sind – z.B. die Umverpackung von Faschiertem - nicht vorherrschen.

Die Konsumentenschutzlandesrätin möchte die Kontrollen im Lebensmittelsektor weiterführen. Nicht zuletzt um den hohen Standard zu erhalten und damit dem Konsumenten Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.

Aber auch die Betriebe werden lobend erwähnt, denn die Lebensmittelsicherheit wird von den Großbetrieben ernst genommen und gleichzeitig als Markenzeichen für die jeweilige Firma betrachtet.

Warum Kontrollen trotzdem notwendig sind? Sie sollen sowohl den Fleischproduzenten als auch dem Lebensmittelhandel als Ansporn dienen, damit auch wirklich alle Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Es geht nicht darum, Produzenten an den Pranger zu stellen, es geht um die Sicherheit der Konsumenten – und das sind wir alle. Es wird in Zukunft faire, umfassende, flächendeckende und gerechte Kontrollen geben. Kontrollen sind keine Schikanen, sondern sie helfen Gesundheitsgefährdungen und Preisnepp zu verhindern.

Tipps für den Einkauf

    • Nicht nur der Preis und die Auswahl der Produkte machen ein Geschäft attraktiv. Achten Sie auch auf Lagerungs- und die Hygienebedingungen.
    • Schauen Sie auf das Ablaufdatum - Frisches Fleisch muss innerhalb von 3 Tagen, rohes Faschiertes am Verpackungstag verbraucht werden.
    • Beachten Sie die Lagertemperaturen im Geschäft und beim Heimtransport des Grillgutes.
    • Salmonellenanfällige Lebensmittel dürfen nicht mit anderen Lebensmittel wie Obst, Käse oder Wurst in Verbindung kommen ( weder beim Anbieten im Geschäft noch im Einkaufskorb!)
    • Kaufen Sie am besten nur bratfertiges Geflügel ein.
    • Geflügel und Fleisch müssen so verpackt sein, dass keine Flüssigkeiten austreten können.

Lagerungstipps

    • Leicht verderbliche Lebensmittel nach dem Einkauf UNVERZÜGLICH in den Kühlschrank legen (bei +2° bis +6 °C vermehren sich Salmonellen kaum).
    • Tiefkühlen versetzt Salmonellen zwar in den „Winterschlaf“, macht ihnen aber nicht den Garaus (das schafft nur die Hitze beim Garen).
    • Tiefkühlgut nie bei Zimmertemperatur, sondern immer in einem Gefäß, welches das Auftauwasser auffängt, im Kühlschrank auftauen

Grilltipps

    • Gelangen Fett und Wasser auf die Glut, dann bildet sich Rauch, welcher das krebserregende Benzpyren enthält. Dieses legt sich auf das Grillgut und kann auch über die Atemwege in den Körper gelangen.
    • Die schmackhafte Grillgutkruste enthält Benzpyrenmengen von 5,8 bis 8,0 Mikrogramm pro Kg Fleisch. Das entspricht dem Genuss von 166 Zigaretten.
    • Legen Sie stets eine Alufolie oder eine Grilltasse unter das Grillgut. Auf diese Weise vermeiden Sie den direkten Kontakt des Grillgutes mit dem Feuer.
    • Achten Sie stets darauf, dass das Grillgut gut „durch“ ist, damit eventuell vorhandene Krankheitserreger abgetötet werden.
    • Verwenden Sie keine Holzschneidebretter – sie sind Brutstätte für Bakterien! Bitte nur Kunststoffschneiunterlagen verwenden!
    • ACHTUNG BEIM ANZÜNDEN DER GRILLKOHLE! Verwenden sie KEIN BENZIN ! Beschränken Sie sich ausschließlich auf handelsübliche Grillanzünder

Quelle: Wien [ AKNÖ ]

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