Änderungen im QS-System Fleisch und Fleischwaren
Revisionstermin 1. September 2005 brachte Neuerungen für alle Stufen
Zum 1. September 2005 wurden im QS-System einige Neuerungen eingeführt. Der Revisionstermin bringt in allen Stufen der Futtermittel- und Lebensmittelkette Anpassungen der Kriterien oder Bewertungen. Neue Anforderungen, technische Vorgaben und gesetzliche Regelungen werden im QS-System regelmäßig aufgegriffen und in den Rahmen eingefügt. Dadurch sorgt QS für eine moderne und zukunftsweisende geprüfte Qualitätssicherung in allen Produktionsstufen.
Alle Änderungen sind in speziellen Listen (Revisionsinformationen) für die Stufen Futtermittel, Landwirtschaft, Schlachtung/Zerlegung, Verarbeitung und Lebensmitteleinzelhandel aufbereitet. Die überarbeiteten QS-Dokumente sind auf den QS-Internetseiten unter www.q-s.info / QS-Handbuch veröffentlicht.
Landwirtschaft: eindeutige Kennzeichnung von Schlachtschweinen
Der Leitfaden für Landwirtschaft Schwein ist um einen Hinweis auf die eindeutige Kennzeichnung von Schlachtschweinen ergänzt worden. Alle QS-Tiere müssen eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein (korrekter Schlagstempel bei Schlachtschweinen). Auch müssen aussagefähige Begleitpapiere (z.B. nach dem Muster des QS-Lieferscheins) erstellt werden. Nicht nur im Rahmen des Salmonellenmonitorings, sondern auch zur Kenntlichmachung verfügbarer QS-Ware sind eindeutige Einsenderdaten unerlässlich.
Mit der Revision zum 1. September 2005 wird die Bedeutung der Bereiche Hygiene, Tierschutz/Haltung sowie Eigenkontrollen durch eine stärkere Gewichtung noch weiter hervorgehoben. Die Kriterien „Zustand baulicher und technischer Einrichtungen“, „Sachkundenachweis und Pflege der Tiere“, „Einhaltung der Bestandsdichte“, und „Klimaführung“ fließen zukünftig mit der dreifachen Gewichtung in die Bewertung ein.
QS hat zum Revisionstermin die freiwillige Angabe der Tierzahlen eingeführt. Die Checklisten Landwirtschaft Schwein, Rind und Geflügel sind erweitert um die Zahl der vorhandenen Tierplätze. Diese Angabe ermöglicht künftig eine noch konkretere Aussage über die Anzahl der unter QS-Bedingungen produzierten Tiere.
Futtermittel: Dioxinuntersuchungen verschärft
Zum 1. September 2005 sind die Vorgaben zu Dioxinuntersuchungen präzisiert worden. Bei Kartoffelprodukten sind Dioxinuntersuchungen obligatorisch. Außerdem müssen alle Einzelfuttermittel, die in der Produktion oder Verarbeitung einer Trocknung mit direkter Befeuerung unterzogen wurden, zwingend auf Dioxin untersucht werden. QS hat diese Verschärfung vor dem Hintergrund der Dioxinverunreinigungen vorgenommen, die in u.a. in den Jahren 2003 (Grünmehlpelltes) und 2004 (Kartoffelprodukte) aufgetreten sind.
Außerdem wird die Liste der branchenspezifischen Kontrollpläne erweitert: Für Hersteller von Maisstärke, Weizenstärke und Kartoffelstärke sind jeweils eigene Kontrollpläne erstellt worden.
Schlachtung und Zerlegung: weitere K.O.-Kriterien definiert
Für die Checklisten im Bereich Schlachtung/Zerlegung, und zwar für Rind, Schwein und Geflügel wurden weitere K.O.-Kriterien definiert. Verschärft wurde das Kriterium „Herkunftsnachweise für Schlachttiere“: Jeder Schlachtbetrieb muss eine Rückverfolgbarkeit zum landwirtschaftlichen Lieferbetrieb sicherstellen. Grundlage dafür sind eine eindeutige Kennzeichnung und Identifizierung aller Tiere (z.B. Ohrmarke und Tierpass bei Rindern, Schlagstempel bei Schlachtschweinen) und aussagefähige Begleitpapiere.
Auch Hygienekriterien wurden verschärft. Schlachtbetriebe müssen eine Waschmöglichkeit für Lebendvieh- und Kühltransportfahrzeuge auf dem Betriebsgelände anbieten. Auch die Hygiene von Transportfahrzeugen muss verstärkt kontrolliert werden.
Ein weiteres K.O.-Kriterium sind Erfassung und Rückmeldung der Befunddaten aus der Schlachtung an die landwirtschaftlichen Lieferbetriebe. Diese Rückkopplung dient der umfassenden veterinärmedizinischen Betreuung der Mastbetriebe.
Präzisierung bei Verarbeitung und Lebensmitteleinzelhandel
Für die Fleischverarbeitung ist die Probenziehung präzisiert worden. Der Prüfplan und die Analysen von Rohstoffen und Zwischenprodukten sind den aktuellen Erfordernissen angepasst worden.
Die Vorgaben für die Deklararation bei Rind, Schwein und Geflügel wurden geändert. Mit Bezug auf die Änderungsrichtlinie 2003/89/EG müssen zusammengesetzte Zutaten aufgeführt werden, auch wenn ihr Anteil geringer ist als 25 %. Allergene sind darüber hinaus immer zu kennzeichnen.
Strengere Bewertung der Kriterien
Die Bewertung der Kriterien ist verschärft worden. Diese strengere Bewertung führt zu einer deutlicheren Abbildung der Situation auf den Betrieben. Im Ergebnis macht das höhere Anstrengungen notwendig, um den QS-Status 1 und 2 zu erreichen.
Die Statuseinteilung definiert die Prüffrequenz: Abhängig vom erreichten Status erfolgt das nächste Audit nach einem halben Jahr, einem Jahr oder zwei Jahren. In der Landwirtschaft liegt die Prüfhäufigkeit zwischen einem Jahr und drei Jahren.
Rückverfolgbarkeit: Aufbewahrungsfristen verlängert
Für alle Stufen sind die Aufbewahrungsfristen für Dokumente und Aufzeichnungen zur Rückverfolgbarkeit auf mindestens fünf Jahre verlängert worden. QS folgt mit dieser Anpassung den Auslegungshinweisen der EU-Kommission zu EU-Basisverordnung 178/2002.
Quelle: Bonn [ qs ]