Die Fleischwirtschaft fordert hartes Durchgreifen

Die Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Fleisch nach strengen Verbraucherschutzregeln erzeugt, verarbeitet und vermarktet wird. Die aktuellen Fälle vorsätzlicher Rechtsverstöße haben der gesamten Fleischwirtschaft enormen Schaden zugefügt. Der Verband der Fleischwirtschaft verurteilt solche Firmen, die gezielt mit nicht mehr genusstauglichem Fleisch Geschäfte machen und hierdurch Verbraucher täuschen und gefährden und die gesamte Branche in Verruf bringen. Gegen solche Firmen muss hart durchgegriffen werden, bis hin zum Verbot mit Fleisch zu handeln.

Es fehlt für den Umgang mit Fleisch nicht an rechtlichen Regelungen, sondern an einer risikoorientierten Überwachung auf bestimmten Ebenen. Die jetzt bekannt gewordenen Fälle betreffen einzelne Firmen. Es kann nicht sein, dass die Gewinnung, Be- und Verarbeitung von Fleisch auf hohem Verbraucherschutzniveau erfolgt und unter ständiger amtlicher Kontrolle stattfindet, aber einzelne Akteure völlig unkontrolliert handeln dürfen.

Zur Sicherstellung des hohen Produktionsstandards für Fleisch hat die Wirtschaft namhafte Qualitätssicherungssysteme und mit QS ein stufenübergreifendes Kontrollsystem aufgebaut. Vom Futtermittel über die Landwirtschaft, die Fleischwirtschaft sowie den Einzelhandel bis in den Einkaufskorb des Verbrauchers hinein wurde ein detailliertes Produktionssicherungssystem mit einer dreistufigen Kontrolle geschaffen, das Produktionsqualität und Produktsicherheit für Fleisch bietet. Alle namhaften Unternehmen der Fleischwirtschaft haben sich strengen Kontrollsystemen unterzogen.

Die Fleischwirtschaft verwahrt sich gegen pauschale Anschuldigungen und vorschnelle Verurteilungen.

Der Verband der Fleischwirtschaft fordert:

  • harte Strafen für kriminelle Handlungen im Umgang mit Fleisch
  • bestehende Überwachungslücken zu schließen
  • risikoorientierte Überwachung, verzahnt mit den Eigenkontrollsystemen der Wirtschaft
  • Qualitätssicherungssysteme auf allen Stufen der Produktion und des Handels mit Fleisch
  • eine Zulassungspflicht für alle Unternehmen, die mit Fleisch umgehen (unabhängig von ihrer Größe).

Quelle: Bonn [ vdf ]

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