Hessen: Flächendeckende Verwiegung der Schlachtabfälle vereinbart
Verbraucherschutz-Staatssekretär Karl-Winfried Seif und Vertreter der hessischen Fleischwirtschaft setzen Zeichen für den Verbraucherschutz in Hessen – Flächendeckende Verwiegung der Schlachtabfälle vereinbart
„Auch wenn die behördlichen Kontrollsysteme im Bereich der Fleischhygieneüberwachung in Hessen gut funktionieren und Hessen von den Fleischskandalen bislang verschont geblieben ist, wollen wir auch dauerhaft für den Verbraucher größtmöglichste Sicherheit garantieren“, betonte Verbraucherschutzstaatssekretär Karl-Winfried Seif MItte Dezember 2005 in Wiesbaden. Vorausgegangen war ein Gespräch der hessischen Fleischwirtschaft und der hessischen Veterinärverwaltung.
Die Landesregierung, die Vertreter der Vieh- und Fleischwirtschaft und die hessischen Tierkörperbeseitigungsanlagen haben sich darauf geeinigt, bei der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten ein Zeichen zu setzen. Die Betreiber der hessischen Tierkörperbeseitigungsanlagen werden alle Sammelfahrzeuge mit Wiegeinrichtungen ausstatten. Damit ist ein exakter Nachweis über die exakten Mengen der entsorgten Schlachtabfälle gewährleistet“, betonte der Staatssekretär.
Die Vertreter der hessischen fleischproduzierenden Betriebe betonten gegenüber Seif noch einmal, dass sie höchsten Wert auf die Produktion qualitativ hochwertiger Ware legten und verurteilen illegale Machenschaften wie bei den Skandalen in anderen Bundesländern auf das Schärfste. Sie stimmten mit der Landesregierung über ein, dass Betriebe, die in dieser Form illegal handeln, mit der gebotenen Härte sanktioniert werden müssen.
Verbraucherschutzstaatssekretär Seif: „Hessen ist das erste Bundesland, das eine solche flächendeckende Verwiegung einführt. Damit entsteht nicht nur eine hohe Kostentransparenz für die zur Entsorgung der Schlachtabfälle verpflichteten Schlachtbetriebe und Landwirte, bei denen Tiere verenden. Es ist auch für die Veterinärbehörden einfacher, anhand der Verwiegeprotokolle zu überprüfen, ob die entsorgten Mengen den durchgeführten Schlachtungen entsprechen oder ob illegal tierische Nebenprodukte in die Nahrungsmittelproduktion eingeschleust worden sind.“
Quelle: Wiesbaden [ mulv ]