Verbraucherministerium setzt sich für praktikablere Regelung zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Werbeaussagen auf Lebensmitteln ein

Die EU-Kommission hat im Juli 2003 einen Vorschlag zur Harmonisierung der Vorschriften über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln vorgelegt. Dabei geht es im Wesentlichen um die Festlegung von Anforderungen an die Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Aussagen bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie in der Werbung dafür. Nach eingehenden Beratungen in den Gremien des Rates wurde zu dem Kompromissvorschlag beim Verbraucherrat am 3. Juni 2005 eine politische Einigung erreicht. Der Verbraucherrat hat diesen Kompromiss als gemeinsamen Standpunkt des Rates am 08. Dezember 2005 in Brüssel formell verabschiedet. Die neue Bundesregierung kündigt den Junikompromiss nicht rückwirkend auf, wird sich aber im weiteren Verfahren für Verbesserungen einsetzen.

Der Verordnungsvorschlag sieht bei bestimmten Nährwertprofilen eines Lebensmittels Beschränkungen für nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen vor. Als Kriterien sollen nach dem Kompromissvorschlag u. a. die Nährwertzusammensetzung des Lebensmittels, der Gehalt an bestimmten Nährstoffen und anderen Substanzen sowie die Bedeutung des Lebensmittels für die Ernährung herangezogen werden. Nach Inkrafttreten der Verordnung wird die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit der Erarbeitung von konkreten Nährwertprofilen beauftragt werden.

Bei der Verabschiedung des Gemeinsamen Standpunktes zu diesem Dossier durch den Verbraucherrat in Brüssel hat Deutschland heute mit einer Protokollerklärung seine Forderungen nach praktikableren und weniger bürokratischen Regelungen bei Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus unterstrichen. Dies gilt vor allem für das Konzept der Nährwertprofile. Im bevorstehenden Dialog zwischen Rat, Kommission und Europäischem Parlament will sich Deutschland für einen für alle Betroffenen tragfähigen Kompromiss einsetzen. Dabei soll es beim Verbraucherschutz keine Abstriche geben.

Die Protokollerklärung Deutschlands zum Verordnungsvorschlag über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel im Wortlaut:

"Der Gemeinsame Standpunkt zur Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen bei Lebensmitteln beruht auf einem Kompromissvorschlag, über den der Rat am 3. Juni 2005 politische Einigung erzielte. Die frühere Bundesregierung hat diesem Kompromiss zugestimmt. Die neue Bundesregierung trägt dieses Votum mit.

Im Unterschied zur früheren Bundesregierung unterstreicht die neue Bundesregierung jedoch, dass sie Änderungsbedarf bei den Regelungen bezüglich der Nährwertprofile und den sich daraus ergebenden Beschränkungen für die Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben sieht. Sie weist insbesondere darauf hin, dass das Europäische Parlament das Konzept der Nährwertprofile ganz ablehnt.

Vor diesem Hintergrund wird Deutschland im bevorstehenden Trilog zwischen Rat, Kommission und Europäischem Parlament konstruktiv an einer sachgerechten, praktikablen und für alle Betroffenen tragfähigen Ausgestaltung der Verordnung arbeiten. Deutschland setzt sich dafür ein, den Verbraucherschutz und die Verbraucherinformation weiter zu verbessern und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand und die wirtschaftliche Belastung vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen so gering wie möglich zu halten."

Quelle: Berlin [ BMELV ]

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