Health-Claims-Verordnung: Neue Beratungsergebnisse - Schwarzer Peter für die EFSA

Mit der Verordnung alle gleichermaßen unzufrieden?

Mit den Worten "Die Health-Claims-Verordnung wird kommen", eröffnete Rechtsanwalt Dr. Markus Grube, Gummersbach die IIR-Konferenz "Health Claims" in Düsseldorf. Nach seiner Einschätzung wird das umstrittene Werk allerdings nicht vor 2008/2009 in Kraft treten.  Zentrale Streitfragen waren bisher: "Wie definiert man ungesunde Lebensmittel?" und "Sollen gesundheitsbezogene Angaben einem Zulassungsverfahren unterworfen werden?"

Die Vorstellungen von Kommission und EU-Parlament lagen bisher weit auseinander, das dritte Wort hatte im Juni 2005 der Ministerrat, dessen Beratungsergebnisse nun vorliegen. Grube stellte zunächst einmal klar, dass die Verordnung nur für die kommerzielle Werbung gilt. Informationen von wissenschaftlichen Institutionen, gemeinnützigen Vereinen aber auch Pressestellen fallen nicht darunter. Auch Diätetische Lebensmittel, Mineral- und Trinkwasser werden weiter nach eigenen Vorschriften gekennzeichnet. Markenzeichen hingegen gehören derzeit in den Anwendungsbereich.

Die Bedingungen für die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben sind streng: Sie dürfen nicht falsch oder irreführend sein, nicht zum übermäßigen Verzehr eines Lebensmittels ermuntern oder den Eindruck erwecken, dass eine ausgewogene Ernährung nicht ausreichend Nährstoffe liefert. Vor allem aber müssen gesundheitsbezogene Aussagen durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten untermauert werden.

Nur - was ist wissenschaftlich anerkannt?

Den schwarzen Peter zieht in diesem Fall die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Sie soll nicht nur entscheiden, was wissenschaftlich anerkannt ist, sondern auch innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung "Nährwertprofile" für Lebensmittel entwickeln, die definieren, ob ein Lebensmittel in eine gesunde Ernährung passt oder nicht. Lebensmittel mit ungünstigem Nährwertprofil dürfen dann möglicherweise keine gesundheitsbezogene Angaben tragen.

Prof. Dr. Hildegard Przyrembel, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Berlin, und gleichzeitig Mitglied eines wissenschaftlichen Gremiums der EFSA findet das Inkrafttreten der Rahmenverordnung ohne gleichzeitige Entscheidung über wichtige inhaltliche Fragen problematisch. Sie befürwortet grundsätzlich Nährwertprofile, allerdings nicht unbedingt für alle Lebensmittelkategorien.

Künftig soll es eine europaweit einheitliche Liste geben, in der alle zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben gesammelt werden. In diese Liste werden auch alle Aussagen aufgenommen, die nicht erlaubt sind. Krankheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln sollen nach dem Stand der Beratungen ein Zulassungsverfahren durchlaufen.

Die Konferenz in Düsseldorf machte aber auch deutlich, dass auf Herstellerseite wenig Motivation besteht, neue Claims für Lebensmittel zu entwickeln und mit wissenschaftlichen Studien abzusichern. Ein derartiges Verfahren kostet nach Angaben von Dr. Michaela Ellmann, Wirtschaftsvereinigung alkoholfreier Getränke e.V., gut 25 Millionen Euro und mehr, bietet aber keinerlei Patentschutz für das Unternehmen. Auch jeder Wettbewerber könnte den neuen Slogan verwenden - wenn er denn stimmt.

Es bleibt also dabei: Mit der Health-Claims-Verordnung sind alle Parteien gleichermaßen unzufrieden.

Quelle: Bonn [ Gesa Maschkowski - aid ]

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