BÜRGEL-Studie "Zahlungsmoral deutscher Konsumenten"

Schuldenstand leicht gesunken - Rückgang bei gerichtlichen Zwangsmaßnahmen

Die Zahl der Eidesstattlichen Versicherungen und Haftanordnungen gegen private Schuldner in Deutschland ist in 2005 gegenüber 2004 leicht gesunken. Der Rückgang betrug insgesamt in Deutschland minus 2,6 Prozent, im Westen lag er bei minus 3,2 Prozent, in den östlichen Bundesländern gab es nur einen geringen Anstieg um 0,6 Prozent.

Zugpferd dieser mäßigen Erholung, so die Bürgel-Studie „Zahlungsmoral deutscher Konsumenten 2005“, ist in erster Linie die geringere Zahl der bei Schuldnern abgenommenen Eidesstattlichen Versicherungen (Deutschland gesamt: minus 3,2 Prozent; West: minus 3,8 Prozent; Ost: minus 0,5 Prozent). In 2005 mussten Schuldner in 1.048.851 Fällen ihre Vermögensverhältnisse per Eidesstattlicher Ver-sicherung (früher „Offenbarungseid“) offen legen. Damit setzt sich in 2005 der Trend fort, den Bürgel bereits im vergangenen Jahr beobachtete. Während in 2003 bundesweit noch ein hoher Anstieg von 16,6 Prozent zu verzeichnen war, ging dieser bereits in 2004 mit plus 4,0 Prozent deutlich zurück.

Auch bei den erlassenen Haftanordnungen zeigte sich eine abfallende Tendenz. Hier sank die Zahl in 2005 gegenüber dem Vorjahr um minus 1,4 Prozent, dabei im Westen um minus 2,1 Prozent. Einen leichten Anstieg um 3,0 Prozent gab es in den östlichen Bundesländern. Im Vergleich dazu lag der Zuwachs in 2004 noch bei plus 7,8 Prozent und in 2003 bei plus 11,7 Prozent.

Konsumenten vorsichtiger - Gläubiger umsichtiger

Mit dem Rückgang der gerichtlichen Zwangsmaßnahmen in 2005 ist zwar der Aufwärtstrend gestoppt. „Von einer Trendwende kann aber noch keine Rede sein“, so Johan Zevenhuizen, Geschäftsführer der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG. Insgesamt bleibt die Zahl der Außenstände, die auf gerichtlichem Weg eingetrieben werden muss, auf hohem Niveau. Die Entwicklung zeigt aber, dass die Verbraucher insgesamt weniger risikofreudig konsumieren. Dies spiegelt sich auch im Konsumentenkreditbestand wieder, der in 2005 erstmals seit fünf Jahren um 1,3 Prozent gesunken ist. Der Banken-fachverband führt dies auf einen langfristigen Effekt der insgesamt zurückhaltende Kreditaufnahme in den vergangenen Jahren zurück.

Auch die Kreditgeber sind umsichtiger geworden und betrachten das Risiko einer Kreditvergabe immer genauer. „Ohne eine Bonitätsprüfung gewährt heute kaum mehr ein Unternehmen Kredit und riskante Kunden werden deutlich eher abgelehnt als früher“, beschreibt Zevenhuizen die Professionalisierung im Risikomanagement. Dabei lässt sich die Risikoimmanenz eines Kunden anhand personenbezogener Informationen immer exakter messen und im Voraus prognostizieren.

Dieses risikobewusste Verhalten nützt beiden Seiten: Es schützt Unternehmen vor Existenz gefährdenden Forderungsausfällen und die Schuldner vor dem Gerichtsvollzieher und der Gefahr der Verschuldung. Die offene Forderungen stammen meist aus Ratenzah-lungsverträgen von Banken und Autohäusern, für Elektronik, Möbel oder auch Reisen. Immer häufiger bleiben auch Strom- und Telefonrechnungen unbezahlt. Auch Handwerksbetriebe, Softwarehäuser und andere Dienstleistungen müssen offene Rechnungen immer öfter zwangsweise eintreiben lassen.

Gerichtsvollzieher überbelastet

Auch wenn insgesamt in Deutschland die Zahl der gerichtlichen Zwangsmaßnahmen rückläufig ist – in den einzelnen Bundesländern ergibt sich ein anderes Bild. So haben Mecklenburg-Vorpommern (minus 12,3 Prozent), Sachsen-Anhalt (minus 10,5 Prozent) und das Saarland (minus 9,9 Prozent) die stärksten Rückgänge zu verzeichnen. In Brandenburg (plus 17,1 Prozent), in Hamburg (plus 5,2 Prozent) und in Sachsen (plus 5,1 Prozent) gab es dagegen jeweils einen überproportional hohen Anstieg.

Mit dem regionalen Schuldenverhalten haben diese Differenzen allerdings kaum etwas zu tun. Es ist nicht davon auszugehen, dass Schuldner hier besonders selten oder dort häufiger Rechnungen unbezahlt lassen. Vielmehr liegt der Grund jeweils vor allem in der Überbelastung der Gerichtsvollzieher. Wegen Kapazitätsengpässen bleiben Bestände liegen oder müssen nachgearbeitet werden. Denn die Vollstreckung ist aufwändig. Bis zu drei Mal versucht der Gerichtsvollzieher, den Schuldner zu Hause anzutreffen, um dort direkt die Eidesstattliche Versicherung abzunehmen. Gelingt dies nicht, er-lassen die Gerichte eine Haftanordnung. Der Schuldner muss dann zur Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse vor Gericht erscheinen.

NRW-Haushalte am stärksten belastet

Ein deutlicheres Bild der unterschiedlichen Verteilung der Schuldner in den einzelnen Bundesländern ergibt sich, betrachtet man die Zahl der in 2005 erlassenen gerichtlichen Zwangsmaßnahmen pro Haushalt. Durchschnittlich flatterten 4,1 Prozent aller Haushalte gerichtliche Titel ihrer Gläubiger wegen ausstehender Forderungen ins Haus. Mit durchschnittlich 4,8 Prozent sind die Haushalte in Nordrhein-Westfalen am stärksten belastet. Den geringsten Anteil betroffener Haushalte gab es dagegen mit 3,4 Prozent in Sachsen.

Quelle: Hamburg [ Bürgel ]

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