Kabinett stimmt neuen Regelungen für die Haltung von Schweinen und Legehennen zu
Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer hat am 10. Mai 2006 dem Kabinett die Änderungen für den Bereich Schweinehaltung und Legehennen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, einschließlich der vom Bundesrat verabschiedeten Maßgaben, vorgestellt.
„Wir haben in der neuen Verordnung mehr Tierschutz, verbunden mit einem „Mehr“ an Wirtschaftlichkeit verankert und nehmen damit in Europa einen Spitzenplatz ein“, betonte Seehofer in Berlin.
Am 7. April 2006 hat der Bundesrat der vorgelegten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit den Neuregelungen für die tierschutzrechtlichen Anforderungen bei der Schweinehaltung zugestimmt. Damit werden die EG-rechtlichen Anforderungen mit einigen darüber hinaus gehenden Verbesserungen in nationales Recht umgesetzt und ein drohendes Zwangsgeld wegen Nicht-Umsetzung der Richtlinie verhindert.
Ergänzend zu den Regelungen für die Schweinehaltung hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 7. April 2006 auch Änderungen bei der Haltung von Legehennen beschlossen. Grund dafür ist, das durch die bisher gültigen Anforderungen, die weit über das EG-Recht und das Tierschutzniveau der meisten anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union hinausgehen, die Wettbewerbsfähigkeit der hier ansässigen Legehennenhalter verringert worden wäre. Es bestünde die Gefahr, dass die hiesige Eiererzeugung in Länder mit niedrigeren Tierschutzanforderungen abwandern würde. Damit wäre weder der deutschen Agrarwirtschaft noch dem Tierschutz gedient.
Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, als Alternative, parallel zur Boden- und Freilandhaltung, die Haltung von Legehennen künftig auch in tiergerechten Kleinvolieren (Kleingruppenhaltung) zuzulassen. Diese neuen Haltungseinrichtungen sehen eine Gesamtmindestfläche von 2,5 m2, eine Mindesthöhe von 60 cm in der Front, eine Mindestfläche von 800 cm2/Tier bzw. 900 cm2/Tier ab 2 kg Lebendgewicht (in den bisher üblichen Käfigen 550 cm2/Tier) sowie Legenest, Sitzstange, Einstreubereich und Einrichtungen zum Krallenabrieb vor.
Um den Legehennenhaltern die Umstellung auf die neuen Haltungseinrichtungen in angemessener Zeit zu ermöglichen, soll die Weiterbenutzung der bisher üblichen Käfige durch Verlängerung der Übergangsfrist über den 31. Dezember 2006 hinaus bis zum 31. Dezember 2008 nur bei Nachweis eines verbindlichen Betriebs- und Umbaukonzeptes auf zulässige alternative Haltungseinrichtungen gestattet werden. Ab 1. Januar 2009 ist dann die bisher übliche Käfighaltung endgültig verboten. Begonnene Umstellungen müssen bis Ende 2009 abgeschlossen sein. Für die nach EG-Recht zugelassenen ausgestalteten Käfige soll die Übergangsfrist bis 2020 verlängert werden.
Damit geht die nun gefundene Lösung aus tierschutzrechtlicher Sicht immer noch über das EG-Recht hinaus und entspricht nach Auffassung der Bundesregierung den Vorgaben in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1999, mit der die frühere Legehennen-Verordnung für nichtig erklärt wurde.
„Es besteht nach unserer Auffassung dringender Forschungsbedarf, um offene Fragen zur Legehennenhaltung zu klären. Deshalb wollen wir unmittelbar ein Forschungsprojekt zur Entwicklung eines tiergerechteren und moderneren Haltungssystems für die Legehennenhaltung ins Leben rufen,“ so Seehofer weiter. Dieses System soll durch die Wissenschaft, gemeinsam mit der Wirtschaft, den Geflügelhaltern und Tierschutzverbänden, in den kommenden drei Jahren als neues weiteres Haltungssystem entwickelt werden.
Quelle: Berlin [ bmelv ]