CMA informiert über EU-Schutz für Produkte aus NRW
Jenseits des Einheitsgeschmacks
Nordrhein-Westfalen verfügt über eine große Vielfalt an regionalen Lebensmitteln, die es zu schützen lohnt. So lautet die Kernbotschaft der Informationsveranstaltung „EU-Schutz für Produkte aus Nordrhein-Westfalen“, zu der die CMA am 31.05.2006 nach Warendorf und Beelen eingeladen hatte.
Drei nordrhein-westfälische Lebensmittel stehen bereits unter dem Schutz der EU: Aachener Printen, Kölsch und Dortmunder Bier. Durch die Eintragung in das EU-Register sind die Namen dieser Traditionsprodukte vor irreführender Verwendung geschützt, Zusammensetzung und Herstellungsverfahren sind festgelegt und ihr Herstellungsort ist garantiert. Die Liste der geschützten Produkte aus Nordrhein-Westfalen könnte um ein Vielfaches verlängert werden: Laut einer Studie des Landes NRW verfügt das Bundesland über mindestens 250 regionaltypische Spezialitäten.
Um den EU-weiten Schutz bemühen sich bereits u. a. die Hersteller des Westfälischen Knochenschinkens, des Walbecker Spargels sowie des Rheinischen Apfel- und Rübenkrauts.
„In einer Zeit, in der sich Lebensmittel hauptsächlich über ihren Preis definieren, ist es schwierig, aufwändig hergestellte regionale Erzeugnisse wie Westfälischen Knochenschinken gewinnbringend zu vermarkten“, erklärte Stefan Waltering, Vorstandsvorsitzender der Schutzgemeinschaft Westfälische Schinken- und Wurstspezialitäten e. V. Um ihr Traditionsprodukt angesichts von Preisverfall und Einheitssortimenten zu erhalten und es dem Verbraucher über den Handel verstärkt zugänglich zu machen, haben sich die Hersteller zusammengeschlossen und gemeinsam den EU-Schutz beantragt.
Wer Walbecker Spargel kauft, muss aufpassen, dass er das Original erhält. Denn der gute Ruf des Edelgemüses aus dem Dorf am Niederrhein hat längst Trittbrettfahrer auf den Plan gerufen. Unter der Bezeichnung Walbecker Spargel verkaufen sie Spargel aus vielen verschiedenen Anbaugebieten und teilweise sogar aus dem Ausland. Um diesem Treiben Einhalt zu gebieten, hat die Spargelbaugenossenschaft Walbeck und Umgegend beschlossen, den EU-Schutz für ihren Spargel zu beantragen.
Die traditionelle Rezeptur und Herstellung zu bewahren, ist auch erklärtes Ziel der Schutzgemeinschaft Rheinisches Zuckerrüben- und Apfelkraut e. V. „Wir Hersteller des Rheinischen Apfel- und Rübenkrauts haben uns zusammengeschlossen, um die überlieferte Qualität unserer Traditionsprodukte zu erhalten und unser Know-how gegenüber Nachahmern zu schützen“, erklärte Stefan Franceschini, Vertreter der Schutzgemeinschaft.
Die Informationsveranstaltung war Teil der bundesweiten Informationskampagne, die von der CMA Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH mit Beteiligung der EU-Kommission durchgeführt wird.
Quelle: Bonn [ cma ]