Kennzeichnung von Schafen und Ziegen auf 9 Monate verschoben
Verbände unterstützen vorgezogene Änderung der Viehverkehrsordnung
Der Bundesrat hat mit der Änderung der Viehverkehrsverordnung beschlossen, dass die Kennzeichnung von Schafen und Ziegen von sechs auf neun Monate ausgedehnt wird. Damit wird von der Möglichkeit der EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen Gebrauch gemacht, für extensiv gehaltene Schafe oder Schafe in Freilandhaltung die Frist zur Kennzeichnung auf neun Monate zu verlängern.
Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL), der Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ) und der Deutsche Bauernverband (DBV) halten die Nutzung dieser Ausnahmeregelung für richtig. Besonders positiv sei es, dass diese Regelung in der Anpassung der Viehverkehrsverordnung an das EU-Recht vorgezogen wird. Nun könne bei der zu überprüfenden Kennzeichnung im Rahmen der Cross-Compliance-Kontrollen sowie bei der Einhaltung der vorgegebenen Frist zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen Rechtssicherheit gewährleistet werden. Insbesondere Staatssekretär Gert Lindemann vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz habe sich nachhaltig für die Änderungsverordnung eingesetzt.
Quelle: Berlin [ dbv ]