Unionsfraktion zum Verbraucher-Informations-Gesetz

Neues Kapitel einer modernen Verbraucherpolitik - Weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag erfüllt

Anlässlich der 2./3. Lesung des Verbraucherinformationsgesetzes im Deutschen Bundestag erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Ursula Heinen MdB und die Beauftragte für Verbraucherschutz, Julia Klöckner MdB:

Nach fünf Jahren Diskussion ist am 29. Juni ein Gesetz verabschiedet worden, das den Verbrauchern erstmals umfangreiche Informationsrechte gibt. Es bedient auf der einen Seite das gestiegene Bedürfnis der Verbraucher nach Informationen und schützt dabei gleichzeitig die berechtigten Interessen der Unternehmen. Der mündige Verbraucher wird so gestärkt und Unternehmen können mit Qualitätsprodukten klare Wettbewerbsvorteile erzielen.

Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition erfasst die wichtigsten alltäglichen Erzeugnisse für Verbraucherinnen und Verbraucher wie Lebensmittel, Kosmetika, Bekleidung, Spielwaren, Lebensmittelverpackungen bis hin zu Schnullern für Babyflaschen, Bettwäsche oder Wasch- und Putzmittel.

Union und SPD erfüllen mit der Verabschiedung des Verbraucherinformationsgesetz ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag. Im Unterschied zu den Künast-Entwürfen zur Regelung der Verbraucherinformation erfüllt das vorliegende Gesetz erstmals unseren Anspruch nach einem Gleichgewicht zwischen Verbraucher- und Unternehmensinteressen, denn moderne Verbraucherpolitik ist nicht einseitig, sondern Wirtschaftspolitik von der Nachfrageseite. Die Regierungskoalition hat heute ein neues Kapitel moderner Verbraucherpolitik geprägt.

Quelle: Berlin [ cdu / csu ]

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