Seehofer zieht positive Zwischenbilanz bei der Umsetzung des „10-Punkte-Programms Fleischhygiene“
Nach Bekanntwerden mehrerer Fälle von Verkäufen von nicht mehr verkehrsfähigem und umetikettiertem Fleisch und Fleischerzeugnissen hat Bundesverbraucherminister Horst Seehofer am 30. November 2005 ein 10-Punkte-Sofortprogramm vorgelegt. Das Ziel war, ähnliche Vorgänge für die Zukunft zu verhindern. „Ich bin mit der bisherigen Umsetzung des 10-Punkte Programms sehr zufrieden. Ich werde mich gegenüber der Wirtschaft, den Bundesländern und auch auf EU-Ebene aber für weitere Verbesserungen engagieren“, erklärte Seehofer.
Über die im 10-Punkte-Sofortprogramm festgelegten Maßnahmen hinaus hatte Bundesminister Seehofer ein 10-Punkte-Ergänzungsprogramm vorgestellt, das weitere z.T. mittel- bis langfristige Maßnahmen enthielt, mit denen die Lebensmittelüberwachung optimiert und illegale Machenschaften unterbunden werden sollen.
Als Punkte, die erfolgreich erledigt sind, nannte Seehofer:
- die Verbesserung des Informationsflusses: Mit dem beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingerichteten Fachinformationssystem (FIS VL) können die Bundesländer seit November 2005 zeitnah aktuelle Erkenntnisse bei derartigen Ereignissen allen Ländern und dem Bund zur Verfügung stellen.
- Flächendeckende Kühlhausüberprüfung: Die Überprüfung aller 317 EU-zugelassenen Kühlhäuser ist abgeschlossen. In Einzelfällen ist überlagertes Fleisch gefunden worden. Beanstandetes Fleisch wurde unschädlich beseitigt.
- Risikobewertungen: Es ist gewährleistet, dass Risikobewertungen vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auch für die Länder durchgeführt werden. Dies wurde in der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Schnellwarnsystem“ verankert.
- Eigenkontrolle der Wirtschaft: In zahlreichen Gespräche hat das BMELV die Notwendigkeit der Überprüfung der Eigenkontrollen von allen Beteiligten unterstrichen und an die Wirtschaft appelliert, ihrer Verantwortung in diesem Bereich nachzukommen.
- Seit dem 01. Januar 2006 ist zudem im Zuge der EU Verordnung (EG) Nr. 882/2004 die Kontrolle der Eigenkontrolle eine besondere Verpflichtung für die Überwachungsbehörden.
- Verstöße: Verbesserungen sind in diesem Bereich vor allem durch die nach Nr.6 des Sofortprogramms vorgesehene Änderung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) zu erwarten. Der § 42 des LFGB soll so geändert werden, dass die Staatsanwaltschaft die Lebensmittelbehörde bereits über die Einleitung eines Strafverfahrens im Lebensmittelbereich zu unterrichten hat. Damit bekommen die Überwachungsbehörden zum frühestmöglichen Zeitpunkt Kenntnis von Verstößen und können eine Prüfung im Hinblick auf die erforderliche Zuverlässigkeit eines Lebensmittelunternehmers einleiten.
Punkte, die sich in Umsetzung befinden
- Verbesserung der Lebensmittelkontrollen: In der Verbraucherschutzminister-Sonderkonferenz am 6. März unter Vorsitz von Minister Seehofer wurden Ansätze für eine Verbesserung der Lebensmittelüberwachung erörtert. Die Länderminister haben die Folgearbeiten an die Länderarbeitsgemeinschaft Gesundheitlicher Verbraucherschutz (LAGV) zur weiteren Bearbeitung verwiesen.
- Meldepflichten: Minister Seehofer hat sich auf EU-Ebene dafür eingesetzt, dass Lebensmittelunternehmer, denen unsichere Lebensmittel angeboten werden, dies den zuständigen Behörden anzeigen müssen. Die Diskussion auf EU-Ebene ist noch nicht abgeschlossen.
- Rückverfolgbarkeit von Material der Kategorie 3: Im Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes ist eine Regelung vorgesehen, die den Empfänger zu bestimmten Rückinformationen an den Versender (Erzeuger) verpflichtet. Das Kabinett hat den VO-Entwurf am 24. Mai 2006 gebilligt. Der Bundesrat wird sich vermutlich in seiner Sitzung am 7. Juli 2006 mit dem Entwurf beschäftigen.
- Mitteilungspflicht: Zusammen mit dem Verbraucherinformationsgesetz ist eine Ergänzung des § 42 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches geplant, wonach die Staatsanwaltschaft unverzüglich die Lebensmittelüberwachungsbehörde über die Einleitung eines Strafverfahrens im Lebensmittelbereich unter Angabe der Rechtsvorschriften, gegen die vermutlich verstoßen worden ist, zu unterrichten hat. Von einem Inkrafttreten dieser Verpflichtung noch in diesem Jahr ist auszugehen.
- Überprüfung der Kapazitätsausstattung der Behörden: Die Bundesländer wurden gebeten, die Kapazitäten für die Lebens- und Futtermittelüberwachung auf Landes- und kommunaler Ebene kurzfristig zu erheben und dem BVL mitzuteilen. Die Erfassung der Daten ist noch nicht abgeschlossen.
- Verbraucherinformationsgesetz vom Bundestag beschlossen: Nach der Zustimmung des Bundesrates (vermutlich am 22. September) wird das Gesetz im Herbst in Kraft treten.
- Stufenlose Rückverfolgbarkeit: Am 24. Februar wurde das Pilotprojekt des BVL „Betriebs- und Stufenübergreifendes Qualitätsmanagement in der Fleischwirtschaft“ gestartet. Mit ersten Zwischenergebnissen ist im Herbst 2006 zu rechnen.
- Preisdumping: Für die erforderlichen Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist das Bundeswirtschaftsministerium federführend und hat die Ressortabstimmung über einen Gesetzentwurf zur Änderung des GWB eingeleitet.
- Nationales Frühwarnsystem: Das BMELV hatte gegenüber den Bundesländern angeregt, ein nationales Frühwarnsystem zum Informationsaustausch über entdeckte Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht einzurichten, damit Länder und Bundesbehörden sich zeitnah und unabhängig von krisenhaften Vorgängen informieren. Die Länder baten den Bund um Prüfung, ob die Realisierung eines solchen Frühwarnsystems ohne Mehraufwand und ohne zusätzliche Kosten möglich ist.
Punkte, die derzeit mit den Bundesländern abgestimmt werden:
- Länderübergreifende Qualitätssicherung der amtlichen Überwachung: Das BMELV hatte vorgeschlagen, im Bereich der Lebensmittelüberwachung eine Länder übergreifenden Qualitätssicherung (Auditierung) unter Einbeziehung des BVL einzurichten. Das wurde von den Ländern abgelehnt. Das BMELV wird diesen Punkt dennoch bei der nächsten Verbraucherschutzministerkonferenz erneut vorlegen.
Quelle: Berlin [ bmlev ]