Verpackungsverordnung soll überarbeitet werden

Einigung mit Spitzen von Handel und Industrie

Das Bundesumweltministerium hat sich mit den Spitzen von Industrie und Handel über die Grundzüge einer Novelle der Verpackungsverordnung verständigt. "Wir wollen die haushaltsnahe Entsorgung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern sichern, Schlupflöcher für Trittbrettfahrer schließen und zugleich die Bedingungen für einen fairen Wettbewerb verbessern", sagte der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Matthias Machnig.

Die getrennte Sammlung von Verpackungen hat die Verwertung von Abfällen in den letzten 20 Jahren entscheidend vorangebracht. Die Verpackungsverordnung hat den Aufbau einer effizienten Erfassungsinfrastruktur und eine Verwertung auf hohem ökologischem Niveau bewirkt. Dadurch konnten die natürlichen Ressourcen geschont, neue Technologien angestoßen, eine Verwertungswirtschaft aufgebaut und neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Diese begrüßenswerte Entwicklung wird seit einiger Zeit getrübt von einer zunehmenden Zahl von Unternehmen, die die Kosten der Entsorgung ihrer Verpackungen den haushaltsnahen Erfassungssystemen oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern aufbürden, ohne selbst einen angemessenen Beitrag zu leisten. "Hier muss durch eine Anpassung des rechtlichen Rahmens gegengesteuert werden, um Schlupflöcher für Trittbrettfahrer zu schließen", betonte Machnig. Auch die Umweltministerkonferenz hat sich vor diesem Hintergrund im Frühjahr dieses Jahres dafür ausgesprochen, die Verpackungsverordnung zu novellieren.

In Gesprächen mit Spitzenvertretern aus Industrie und Handel sowie von Umwelt- und Verbraucherverbänden konnte nun eine Einigung über die Grundzüge der notwendigen Änderungen der Verpackungsverordnung erzielt werden. Einbezogen wurden als Vertreterinnen der Länderinteressen auch die Umweltministerinnen der Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, Tanja Gönner und Margit Conrad.

Die geplante Novelle wird eine klare Trennung der Tätigkeitsfelder von dualen Systemen und Selbstentsorgern sowie mehr Wettbewerb unter den dualen Systemen herbeiführen, ohne dass die bestehende Infrastruktur hierfür verändert werden muss. "Die Bürgerinnen und Bürger sollen wie gewohnt auf die effiziente haushaltsnahe Sammlung von Verkaufsverpackungen zurückgreifen können", sagte Machnig. In Zukunft sollen alle Verpackungen, die in den Verkauf gelangen und zur Abgabe an private Haushalte bestimmt sind, bei einem dualen System zu lizenzieren sein. Verpackungen die im gewerblichen Bereich anfallen, dazu zählen auch Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäusern sowie Bildungseinrichtungen, müssen von den Einrichtungen selbst entsorgt werden. An diesen Stellen wird eine Entsorgung durch haushaltsnahe Systeme nicht mehr zulässig sein. "Das Verrechnen von Shampooflaschen mit 20 Liter-Baustoffeimern wird beendet", so Machnig.

Vollständigkeitserklärungen, die von Wirtschaftsprüfern testiert werden, sollen die Transparenz und Kontrolle verbessern. Aus den Erklärungen wird hervorgehen, in welchem Umfang der Vertreiber Verpackungen in Verkehr bringt, die für private Haushalte beziehungsweise Gewerbe bestimmt sind. Darüber hinaus sollen die Bedingungen für den Wettbewerb bei der Entsorgung verbessert werden. Entsorgungsdienstleistungen werden künftig nicht mehr allein durch den Marktführer, sondern jeweils in einzelnen Erfassungsgebieten durch unterschiedliche duale Systeme ausgeschrieben.

Der Arbeitsentwurf für eine Novelle der Verpackungsverordnung soll noch im Oktober vorgelegt werden, mit einer Kabinettsentscheidung ist Anfang nächsten Jahres zu rechnen. Bundestag und Bundesrat müssen der Verpackungsverordnung jeweils zustimmen.

Weitere Informationen zum Download vom BMU-Server:

Hintergrundpapier: Grundzüge einer Novelle der Verpackungsverordnung

Grundzüge: Sicherung der haushaltsnahen Sammlung und Verwertung von Verpackungen durch 5. Novelle der Verpackungsverordnung

Quelle: Berlin [ bmu ]

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