Lebensmittelüberwachung, Länder fordern den Bund auf seine Aufgaben endlich umzustezen

Länderminister reagieren pikiert und spitz auf Seehofers Intitiative

Die Reform der Lebensmittelüberwachung ist eingeleitet und auf Länderebene in der Umsetzung, so die Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz Margit Conrad, Ministerin für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz, Till Backhaus, Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern Peter Hauk, Minister für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Würtemberg, sowie Eckhard Uhlenberg, Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.

Sie stellen vor dem Hintergrund der im September bei der gemeinsamen Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) getroffenen Vereinbarungen zu den heute von Bundesminister Horst Seehofer getroffenen Aussagen  fest:

  • Seehofer macht nur Länderangelegenheiten zum Thema.
  • 8 von 13 Punkten des bei der VSMK gemeinsam beschlossenen Programms stellen Aufgaben des Bundes dar, die umzusetzen sind.
  • Die jetzt genannten Punkte sind zum großen Teil altbekannt und vieles ist bereits in der Umsetzung.
  • Seehofer stützt sich zum größten Teil auf die Vorarbeiten der Länder

Bundesminister Seehofer gibt den auf der VSMK gefundenen Konsens ohne Not wieder auf. Es geht ihm  letztlich um die Oberaufsicht über die Länder. Die Länder verbitten sich Eingriffe in ihre Organisationshoheit. Die Organisation der Lebensmittelüberwachung ist ihre ureigene Kompetenz. Die Länder fordern den Bund auf, seine Aufgaben in Angriff zu nehmen.

Im Einzelnen merken die Minister an:

Qualitätsmanagementsystem:

Ein länderübergreifendes Qualitätsmanagementsystems befindet sich bereits in der Umsetzung. Das im Rahmen der Länderarbeitsgemeinschaft Gesundheitlicher Verbraucherschutz (LAGV) erarbeitete Papier zu risikoorientierten Betriebsüberwachungen ist dem Bund zur Verfügung gestellt worden. Auf Wunsch der Länder soll es Bestandteil der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV RüB) werden.

Die LAGV hat weitere Vorarbeit geleistet. Es liegen u.a. Papiere zur risikoorientierten Probennahme und Hinweise für die Zulassung von Betrieben vor. Aus Sicht der Länder steht nichts entgegen, diese schneller als vom Bund geplant umzusetzen.

  • Die Länder haben ihre Vorarbeit geleistet und sie wundern sich, warum der Bund Kritik an Versäumnissen übt, die er selbst zu verantworten hat.


Vier-Augen-Prinzip

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zeugen von einem pauschalen und tiefen  Misstrauen gegen die in der Lebensmittelüberwachung tätigen Personen. Dies weisen die Länderminister zurück. Selbstverständlich ist die Unabhängigkeit des Überwachungspersonals sicher zu stellen. Das Vier-Augenprinzip und die Rotation des Überwachungspersonals sind tragende Säulen bei der Bekämpfung der Korruption.

  • Bei der Überwachung zum Beispiel von einem kleinen Kiosk schießen diese Prinzipien aber über das Ziel hinaus.


Begleitende Maßnahmen

Bei den begleitenden Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung der Lebensmittelüberwachung in den Ländern schmückt sich der Bund mit Forderungen der VSMK. Er wiederholt den dort vereinbarten 13-Punkte-Katalog.

  • Es freut im Übrigen, dass der Bund Anträge, die von den Bundesländern im Bundesrat gestellt worden sind, aufgreift. Dies betrifft z.B. die Verbesserung der Kennzeichnung insbesondere bei Tiefkühlwaren und das zu erfassende Schlachtdatum bei der Kennzeichnung von Fleischerzeugnissen.


Fachinformationssystem

Die Einführung und Nutzung des Fachinformationssystems Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit entspricht einer Forderung der Verbraucherschutzministerkonferenz. Sie ist Bestandteil der 1. Novelle zur AVV Rahmenüberwachung. Ereignisse mit Brisanz werden seit Jahren von Bund und Ländern gemeinsam bearbeitet.

  • Die Länder nutzen das Fachinformationssystem. Ein besseres Informationsmanagement ist im Übrigen Aufgabe von Ländern und Bund.

Einbeziehung des Bundes

Die verbindliche Einbeziehung des Bundes bei komplexen Situationen ist im Ansatz bereits in Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch enthalten.

Die Zulieferung von Daten entspricht im Übrigen bewährter Verwaltungspraxis. Die Länder nutzen nicht nur im Bereich der Tierseuchenbekämpfung den Sachverstand des Bundes. Sie schätzen und nutzen den Sachverstand des Bundesinstitutes fürRisikobewertung in einem solchen Maße , dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Verringerung der Anfragen regulierend eingreift.

  • Die für den Verbraucherschutz und die Lebensmittelüberwachung zuständigen Länderminister erwarten von Bundesminister Seehofer, dass der Bund die Beschlüsse der Verbraucherschutzministerkonferenz umsetzt.

Quelle: Schwerin [ lm ]

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