Die EU und die deutschen Meister

Parlamentarischer Staatssekretär Schauerte begrüßt erwartete Anerkennung des deutschen Meistertitels durch die EU

Die Einstufung der deutschen Meisterausbildungsgänge in zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A der HwO) in eine dem Qualifikationsniveau des deutschen Meistertitels angemessene Stufe der neuen EU-Berufsanerkennungs-Richtlinie (2005/36/EG vom 7. September 2005) war lange umstritten.

Dem BMWi ist es nun nach langwierigen Verhandlungen gelungen, die Mitgliedstaaten, auf deren mehrheitlichen Konsens wir angewiesen sind, auch fachlich zu überzeugen. Dass die deutschen Meisterausbildungen die Kriterien für die Einstufung in die dritte Qualifikationsstufe erfüllen, war unstreitig. Doch einige Mitgliedstaaten befürchteten, dass sich die Aufnahme der Meisterausbildungen in den Anhang IIder Richtlinie generell negativ auf die Freizügigkeit ihrer Berufsangehörigen im Handwerk auswirken könnte. Diese Befürchtungen konnten nun ausgeräumt werden, so dass ein schriftliches Abstimmungsverfahren eingeleitet wird. Nach Abschluss dieses Verfahrens kann zum Herbst 2007 ein für das deutsche Handwerk wichtiger Schritt auf europäischer Ebene umgesetzt werden.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Hartmut Schauerte, unterstreicht die Bedeutung dieser Entwicklung: "Dieser erste Schritt zur adäquaten Einstufung des deutschen Meistertitels ist nicht nur wichtig, damit das hohe Niveau der deutschen Meisterausbildung im Handwerk in einem vereinten Europa gebührend anerkannt wird, sondern auch dafür, dass in der Zukunft der Weg zum Meister weiter attraktiv bleibt."

Quelle: Berlin [ BMWI ]

Kommentare (0)

Bisher wurden hier noch keine Kommentare veröffentlicht

Einen Kommentar verfassen

  1. Kommentar als Gast veröffentlichen.
Anhänge (0 / 3)
Deinen Standort teilen