Humanere Tiertransporte EU-weit
Eine neue Verordnung für Tiertransporte soll künftig die Verletzungsgefahr und den Stress für Tiere während Land- und auf Seetransporten reduzieren. Mit der am Freitag in Kraft tretenden Verordnung (EG) Nr. 1/2005 gelten unter anderem höhere Standards für Fahrzeuge und Ausrüstung sowie strengere Auflagen für Personen, die während des Transportes mit den Tieren umgehen.
Neufahrzeuge, mit denen Tiere acht oder mehr Stunden befördert werden, müssen ab sofort über ein Satellitennavigationssystem verfügen. Das vereinfacht die Kontrolle der EU-Vorschriften für Fahrt- und Ruhezeiten. Ältere Fahrzeuge müssen bis 2009 entsprechend nachgerüstet und amtlich zugelassen werden. Neue Technik soll zudem das Mikroklima im Fahrzeug verbessern. Außerdem gelten schärfere Bestimmungen für die regelmäßige Tränkung der Tiere. Auch gibt es Sonderbestimmungen: neu geborene Tiere und weibliche Tiere, deren letzter Wurf weniger als eine Woche zurückliegt, dürfen überhaupt nicht transportiert werden.
Fahrer und Betreuer von Tiertransporten müssen Schulungen absolvieren und brauchen ab 2008 eine eigene Zulassung für den Umgang mit Tieren. Die Verantwortungskette schließt von nun an nicht mehr nur Transportunternehmen, sondern auch Händler, Fahrer und sonstige am Transport beteiligte Personen ein. Am stärksten unter Stress stehen Tiere in der Regel beim Ver- und Entladen. Hier gelten verbesserte beziehungsweise neue Bestimmungen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 enthält – entgegen dem ersten Vorschlag der Kommission – keine neuen Bestimmungen zu Beförderungszeiten und Besatzdichten, weil der Rat sich in diesen Fragen nicht einigen konnte. Die Kommission hat sich jedoch verpflichtet, bis Ende 2009 Vorschläge zu diesen wichtigen Aspekten des Tiertransports zu unterbreiten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat bereits Stellungnahmen zur Besatzdichte bei Tiertransporten vorgelegt und die Kommission wird diese Frage in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und den verschiedenen Interessengruppen bearbeiten.
Quelle: Brüssel [ eu ]