Bauern sehen bei Greenpeace-Untersuchung fragliche Schlussfolgerungen

DBV weist Kritik an Pflanzenschutzeinsatz zurück

Für umfangreiche repräsentative Monitoring- und Kontrolluntersuchungen auf Pflanzenschutzmittelrückstände ist in Deutschland die amtliche Lebensmittelkontrolle und nicht eine gemeinnützige Organisation zuständig. Die behördlichen Atteste bestätigten, dass Pflanzenschutzmittel von den deutschen Obst und Gemüsebauern verantwortungsvoll eingesetzt werden, stellte der Deutsche Bauernverband (DBV) fest. Dass Greenpeace dennoch regelmäßig Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelrückstände von Obst und Gemüse – wie auch aktuell geschehen - veröffentlicht, dokumentiere ein unbegründetes Misstrauen der Organisation gegenüber der amtlichen Lebensmittelkontrolle.

Entgegen der Darstellung von Greenpeace liegen festgestellte Rückstände einzelner Pflanzenbehandlungsmittel auf Obst und Gemüse in der Regel weit unterhalb der zulässigen Rückstandshöchstmenge. Der Verbraucher wird zudem darüber informiert, dass diese zulässigen Rückstandshöchstmengen mit sehr großen Sicherheitsmargen festgesetzt werden. Auch zeigen die Ergebnisse des jüngsten Lebensmittelmonitorings 2005 des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einen eindeutigen Trend zu einer Abnahme von Rückständen auf Obst und Gemüse deutscher Herkunft. Folglich testiert die amtliche Lebensmittelüberwachung für Obst und Gemüse aus Deutschland einen hohen Sicherheitsstandard. Deutsches Obst und Gemüse in der Saison bleibt deshalb erste Wahl, stellte der DBV fest.

Die aktuelle Untersuchung von Greenpeace ist nach Ansicht des DBV wegen unwissenschaftlicher Pauschalierung der Untersuchungsergebnisse und fehlender Risikoeinschätzung für Verbraucher, Behörden und Bauern unbrauchbar. So fehlen Aussagen zur Höhe der Rückstände ebenso wie Angaben zur Herkunft der Erzeugnisse, um das Produkt rückzuverfolgen. Zudem werden in der Untersuchung Händler gleichgesetzt mit Erzeugern. In Produkten von Händlern, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass diese im Wesentlichen mit deutschen Waren handeln, konnten zwar vereinzelt Wirkstoffe bzw. deren Abbauprodukte nachgewiesen werden, doch wird von der Umweltorganisation nicht angegeben, dass für die nachgewiesenen Pflanzenschutzmittel eine behördliche Zulassung bestand. So ist zum Beispiel das Pflanzenschutzmittel Cercobin FL im deutschen Obstbau zur Bekämpfung von pilzlichen Lagerkrankheiten im Kernobst zugelassen. Beim normalen Abbau des Wirkstoffes dieses Pflanzenschutzmittels entsteht der Metabolit Carbendazim. Nach der zulässigen Anwendung von Cercobin FL kann also bei Laboranalysen Carbendazim nachgewiesen werden. Die Behauptung von Greenpeace, dass die Obst- und Gemüsebauern verbotenerweise Pflanzenschutzmittel einsetzen, entspricht also nicht den Tatsachen, erklärte der DBV.

Quelle: Berlin [ dbv ]

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