EU schützt regionale Köstlichkeiten
Nürnberger Rostbratwürste, Schwarzwälder Schinken und Kulmbacher Bier haben etwas gemeinsam – sie stehen unter besonderem Schutz der EU. Insgesamt 36 Agrarerzeugnisse und Lebensmittel aus Deutschland genießen derzeit den EU-weiten Schutz. Dazu zählen Originale wie Lübecker Marzipan, Allgäuer Emmentaler, Thüringer Rostbratwürste und Bayerisches Bier.
Europaweit sind fast 700 Lebensmittel bei der EU registriert. Rund 290 weitere Anträge, darunter etwa 50 aus Deutschland, werden derzeit bearbeitet.
Der Bezeichnungsschutz gibt dem Konsumenten die Sicherheit, dass jedes einzelne der geschützten Lebensmittel aus der namensgebenden Region kommt – also: Thüringer Rostbratwürste aus gleichnamigem Bundesland, Nürnberger Lebkuchen aus der Frankenmetropole usw.
Viel wichtiger ist aus Verbrauchersicht natürlich die Qualität. Die besonderen Merkmale der Originale aus den Regionen sind in einer sogenannten Spezifikation festgehalten – unter anderem Anbaumethoden, spezifische Herstellungsverfahren und spezielle Zutaten. Das Ergebnis ist eine gleichbleibend hohe Qualität, die man schmeckt!
Insgesamt gibt es drei Schutzarten: die „geschützte geografische Angabe“, die „geschützte Ursprungsbezeichnung“ und die „garantiert traditionelle Spezialität“.
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Bei der „geschützten Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) muss das Produkt in der genannten Region erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden. Beispiele dafür sind Allgäuer Emmentaler und Parma-Schinken.
Konkret bedeutet das:
Beim Allgäuer Emmentaler kommen Milch und weitere Zutaten allesamt aus dem Allgäu und der Käse wird dort produziert.
Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)
Bei der „geschützten geografischen Angabe“ (g.g.A.) besteht mindestens eine Verbindung zwischen der namensgebenden Region und einer der Produktionsstufen.
Aachener Printen, Kölsch, dänischer Esrom oder Ammerländer Schinken sind unter anderem als geografische Angabe geschützt.
Diese Originale werden nach traditionellen Rezepten hergestellt, die zum Teil jahrhundertealt sind und in der betreffenden Region entwickelt wurden.
Und ob Allgäuer Käsebauern oder Nürnberger Lebkuchenbäcker – die regionalen Produzenten verfügen über fachliches Know-how und handwerkliches Können, das vielfach von Generation zu Generation weitergegeben wurde.
Die „geschützte geografische Angabe“ bewahrt wie die „geschützte Ursprungsbezeichnung“ die Tradition und schützt den guten Namen der Originale.
Garantiert traditionelle Spezialität
Die dritte Schutzart ist die „garantiert traditionelle Spezialität“. Hier werden die Produkte nicht aufgrund ihrer engen Verbindung mit einer bestimmten Region geschützt, sondern weil sie besondere Merkmale aufweisen.
Sie müssen entweder aus traditionellen Rohstoffen bestehen, eine traditionelle Zusammensetzung haben oder nach einer traditionellen Methode hergestellt und/oder verarbeitet werden.
Die gesamte Palette der EU-weit geschützten Produkte reicht von Käse, Fleisch und Fleischerzeugnissen, Fisch und Schalentieren über Obst, Gemüse, Oliven, Essig und Öl bis hin zu feinen Backwaren und Bier.
Quelle: Bonn [ cma ]