Verordnung zum Schutz vor Lärm und Vibrationen beschlossen
Humanisierung der Arbeit
Mit der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Lärm und Vibrationen hat das Bundeskabinett die EU-Arbeitsschutz-Richtlinien über Lärm (RL 2003/10/EG) und Vibrationen (RL 2002/44/EG) sowie das Übereinkommen Nr. 148 zu Lärm des International Labour Office (ILO - Unterorganisation der UN) in nationales Recht umgesetzt.
Mit dem nun beschlossenen besseren Schutz von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz geht die Bundesregierung einen weiteren Schritt in Richtung Humanisierung der Arbeit. Starker Lärm am Arbeitsplatz kann bei den Beschäftigten das Gehör schädigen. Die Bundesregierung begegnet mit der Verordnung einer der häufigsten Berufskrankheiten.
Lärmschwerhörigkeit steht seit langem an der Spitze der Berufskrankheitenstatistik und belastet erheblich die Kassen der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Jahr 2004 gab es allein bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften 42.000 lärmbedingte Rentenfälle, für die 162 Mio. Euro aufgebracht werden mussten. Gleichzeitig wurden insgesamt 6.000 neue Fälle von Lärmschwerhörigkeit gemeldet - mit steigender Tendenz. Dieser Entwicklung gilt es mit der Verordnung entgegenzuwirken. Dies gilt auch für Gesundheitsschädigungen durch Vibrationen. Muskel- und Skelett-Erkrankungen, neurologische Störungen und Gefäßerkrankungen sind für die Betroffenen mit einem erheblichen Verlust an Lebensqualität und hohen Krankheitskosten verbunden.
Die Verordnung soll damit sowohl zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten als auch zur Kostensenkung bei den sozialen Sicherungssystemen beitragen.
Den Wortlaut der Verordnung finden Sie in Kürze auf der Internetseite des BMAS.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Lärm und Vibrationsschutz" (s. weiterführende Informationen).
Zur Rubrik Lärm- und VibrationsschutzQuelle: Berlin [ bmas ]