Bundestierärztekammer fordert Kennzeichnung von Fleisch aus betäubungsloser Schlachtung
Die Bundestierärztekammer (BTK) fordert eine EU-einheitliche Kennzeichnung für betäubungslos erschlachtetes Fleisch. Dr. Ernst Breitling, Präsident der BTK, hat diese Forderung heute an die Bundesregierung, namentlich an Bundesverbraucherminister Horst Seehofer, übermittelt.
Mittlerweile besteht Gewissheit, dass Fleisch von Tieren, die nach religiösen Geboten betäubungslos geschlachtet wurden, auf dem freien Markt ohne Wissen der Konsumenten verkauft wird. Das Fleisch oder die Fleischprodukte stammen nur zum Teil aus dem Ausland. Es kann sich dabei um Übermengen handeln oder um solche Tierkörper oder Tierkörperteile, deren Verzehr für bestimmte Glaubensgemeinschaften verboten ist, die nach Fleischhygienerecht aber frei verkehrsfähig sind.
Für den Verbraucher ist hierbei nicht erkennbar, ob es sich um Fleisch betäubungslos geschlachteter Tiere handelt. Auch religiöse Begriffe wie „halal“ geben darüber keine Auskunft. Die Begriffe sind nicht einheitlich definiert und können auch Fleisch bezeichnen, das zwar nach religiösen Riten aber mit Elektrokurzzeitbetäubung erschlachtet wurde. Betäubungslos erschlachtetes Fleisch sollte nach Auffassung der Bundestierärztekammer möglichst EU-einheitlich gekennzeichnet werden.
Eine Kennzeichnung des Fleisches, das von betäubungslos geschlachteten Tieren stammt, ist eine Forderung, die der Transparenz im Hinblick auf Tierschutz und Fleischqualität dient. Für den Gläubigen, dessen Religion diese Art der Schlachtung zwingend vorsieht, wäre es ferner ein sicheres Zeichen, seinem Glauben entsprechendes Fleisch zu kaufen. Die besondere Kennzeichnung von Fleisch betäubungslos geschlachteter Tiere ist geeignet, den Tierschutz zu fördern, ohne die Religionsfreiheit einzuschränken.
Quelle: Bonn [ BTK ]