In kurzer Folge zweiter BSE-Fall in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern wurde in kurzer Folge ein zweiter BSE-Fall im laufenden Jahr festgestellt. Während zu Beginn dieses Monats das BSE-Agens bei einer verendeten Kuh nachgewiesen wurde, war nun eine Schlachtkuh betroffen. Damit wurde der insgesamt 14. Fall in Mecklenburg-Vorpommern bzw. der 401. Fall bundesweit seit Start des TSE (Transmissible Spongiforme Enzephalopathie)-Überwachungsprogramms diagnostiziert.

„Im Rahmen dieses Überwachungsprogramms werden alle über 30 Monate alten, gesund geschlachteten Rinder sowie alle über 24 Monate alten, not- und krankgeschlachteten bzw. verendeten Rinder obligatorisch dem BSE-Schnelltest unterzogen“, erinnerte der Minister an den Mechanismus des etablierten Verfahrens. Erneut zeige sich, dass die Überwachung von Lebensmitteln „vom Stall auf den Ladentisch“ im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes funktioniere.

Das Geburtsdatum der Kuh 21. Juli 1999 fällt erneut vor das Inkrafttreten des Verfütterungsverbotes von tierischem Eiweiß an Rinder. „Die Kuh stammt aus einem Milchviehbestand und hatte 5 Kälber geboren. Sie wurde ohne jegliche klinische Hinweise auf BSE in der vergangenen Woche der Schlachtung zugeführt“, so der Minister. Derzeit liefen die epidemiologischen Ermittlungen, welche auch die Bestimmung der so genannten Kohorte einschließen.

Quelle: Schwerin [ lm ]

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