Amtliche Auszeichnung für gute Lebensmittel-Betriebe: Uhlenberg verleiht ersten NRW-Smiley
Um den Verbraucherschutz durch mehr Transparenz zu verbessern, hat NRW-Umweltminister Eckhard Uhlenberg gemeinsam mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein und dreizehn Partnerkommunen ein neues Pilotprojekt gestartet. In diesem Rahmen wurde in Düsseldorf der erste Smiley an einen Gastronomiebetrieb verliehen, der eine überdurchschnittliche Qualität und Hygiene nachweisen konnte. Zugleich unterzeichnete Uhlenberg eine entsprechende Vereinbarung mit Repräsentanten des DEHOGA Nordrhein und der Partnerkommunen Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreise Heinsberg, Höxter, Olpe, Siegen-Wittgenstein und Unna, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis sowie Städte Düsseldorf und Duisburg.
Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert systematisch jeden Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder anbietet. Dies ist den Verbrauchern überwiegend nicht bekannt, da die Ergebnisse dieser Kontrollen nirgendwo veröffentlicht werden. In Dänemark ist das anders. Dort hängt in jedem Betrieb ein Kontrollbericht der Überwachung aus, auf dem je nach Ergebnis ein breit lächelnder, neutraler oder missmutiger Smiley abgebildet ist. Dänemark konnte damit die Beanstandungsquote in den Betrieben deutlich verringern. Für das dänische System braucht man jedoch eine rechtliche Grundlage, die es zurzeit weder bundes- noch landesweit gibt. Um dies auch in Deutschland langfristig zu erreichen, startete Uhlenberg jetzt das Pilotprojekt. „Damit ist der erste Schritt getan für mehr Transparenz im Verbraucherschutz“, sagte der Minister. Die ausgezeichneten Betriebe werden die Smiley-Bescheinigung aushängen und gleichzeitig auf der Internetseite des Verbraucherschutzministeriums bekannt gemacht. Unterstützt wird das Pilotprojekt von 13 nordrhein-westfälischen Kommunen und dem DEHOGA Nordrhein. Die Teilnahme am NRW-Smiley-System ist für die Gastronomiebetriebe freiwillig und mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.Ein Faltblatt, das über das Verbraucherschutzministerium - kostenfrei - bestellt werden kann, gibt genauere Auskunft über das Verfahren.
In Nordrhein-Westfalen gibt es eine seit Jahren unverändert hohe Beanstandungsquote von 20 Prozent im Gastronomiebereich. Davon sind 80 Prozent Hygienemängel. Die üblichen Maßnahmen der Behörden, wie Bußgelder oder Betriebschließungen, haben an dieser Situation nichts geändert. Uhlenberg: „Der NRW-Smiley schafft nun einen positiven Anreiz für alle Betriebe, die geltenden Vorschriften einzuhalten und insbesondere den Hygienestatus im Betrieb zu verbessern.“
Die Verbraucher können das System unterstützen, indem sie bevorzugt solche Betriebe aufsuchen, die einen Smiley erhalten haben. Denn dort können sie sicher sein, dass es sich um einen Betrieb handelt, der mit Lebensmitteln einwandfrei und zuverlässig arbeitet und alle lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen in vorbildlicher Weise erfüllt. Wenn das Pilotprojekt erfolgreich ist, wird Minister Uhlenberg eine Initiative starten, um die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, jedes Ergebnis einer amtlichen Betriebskontrolle - gleichgültig ob gut oder schlecht - zu veröffentlichen und in dem kontrollierten Betrieb auszuhängen.
Der Präsident des DEHOGA Nordrhein, Hermann Große Holtforth, unterstützt den Smiley: „Unsere Branche steht für Genuss, und Hygiene ist ein untrennbarer Bestandteil davon. Für 81 Prozent der Betriebe, die nicht beanstandet wurden, ist das eine Selbstverständlichkeit. Denen möchten wir die Möglichkeit geben, sich mit dem Smiley auszuzeichnen. Für die anderen soll der Smiley ein ,sanfter’ Anreiz sein, den gesetzlichen Ansprüchen gerecht zu werden.“
Quelle: Düsseldorf [ murl ]