Farbliche Kennzeichnung tierischer Nebenprodukte in Europa ab 1. Juli 2008 verpflichtend

Die Mitgliedstaaten haben dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, der eine verbesserte Rückverfolgung, Identifikation und Bewertung von tierischen Nebenprodukten vorsieht. Darauf hat sich der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit der EU geeinigt. Gemäß dem Kommissionsvorschlag soll die Verordnung für tierische Nebenprodukte (EC) Nr. 1774/2002 dahingehend erweitert werden, dass alle tierischen Nebenprodukte beim innereuropäischen Transport von einem zum anderen Mitgliedsland mit einem Farbcode versehen werden. Die jeweilige Farbe ist dabei abhängig von der Art des tierischen Nebenproduktes.

Es soll drei Kategorien geben. Schwarz steht für Material der Kategorie eins. Das betrifft Tierkadaver, von denen eine mögliche Gefahr ausgeht. Gelb steht für Material der Kategorie 2. Hierbei handelt es sich um verendetes Vieh. Grün für Material der Kategorie 3 umfasst beispielsweise abgelaufenes Fleisch, was aber ursprünglich für den Verzehr gedacht war.

Den Mitgliedsstaaten bleibt es darüber hinaus frei gestellt, weitere Farb-Codierungs-Systeme auf nationaler Ebene einzuführen, sofern der Transport der tierischen Nebenprodukte innerhalb der eigenen Grenzen stattfindet. Die Regeln für Handelsbescheinigungen, die jeden Transport von tierischen Nebenprodukten innerhalb der EU begleiten, werden verändert, um die Rückverfolgung weiter zu verbessern. Die Farbe zur Kennzeichnung muss aus Glyceroltriheptanoate (GTH) bestehen. Die Bestimmungen treten am 1. Juli 2008 in Kraft.

Quelle: Brüssel [ EU ]

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