BLL-Position zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Claims-Verordnung)
Am 30. Dezember 2006 ist die EG-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Claims-Verordnung) veröffentlicht worden, - am 18. Januar 2007 in einer berichtigten Version. Die Verordnung tritt ab Mitte 2007 schrittweise in Kraft. Bereits ab voraussichtlich August 2007 werden die Vorschriften zu nährwertbezogenen Angaben wie "fettarm", "ballaststoffreich" oder "reich an Vitamin C" anwendbar sein, für die im Anhang der Verordnung spezifische Verwendungsbedingungen in einer Liste zusammengefasst worden sind. In Bezug auf gesundheitsbezogene Angaben muss eine entsprechende Liste erst noch erarbeitet werden. Dies soll in den kommenden drei Jahren geschehen. Auch die dort erwähnten Nährwertprofile müssen erst noch erarbeitet werden. Dies soll binnen zwei Jahren geschehen. Durch die Übergangsfristen wird die Verordnung voraussichtlich in vier bis fünf Jahren vollständig anwendbar sein wird.