Dioxin: Finger weg von Garantieerklärungen!
Nicht nur Unfug sondern auch strafrechtlich riskant!
Das Verlangen nach Garantieerklärungen, dass das gelieferte Fleisch frei von Dioxinen ist, ist nicht nur haftungsrechtlich grober Unfug, sondern auch strafrechtlich riskant. Vor dem Hintergrund des jüngsten Dioxinskandals besteht Veranlassung, auf diese Verhältnisse nochmals eindringlich hinzuweisen.Praktisch alle Lebensmittel weisen stets eine - wenn auch geringe - Menge an Dioxinen auf. Ob im Boden, im Wasser oder in der Luft - überall sind Dioxine als Kontaminanten nachzuweisen. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass es praktisch wie wirtschaftlich unmöglich ist, jedes einzelne Stück Fleisch auf Umweltkontaminanten zu untersuchen. Dementsprechend würde eine etwaig festgestellte Dioxinfreiheit des Fleisches des einen Tieres nichts über die Beschaffenheit des Fleisches eines anderen Tieres in derselben Lieferung aussagen.