QS-System: 50.000 Audits im Jahr 2016

97 Prozent aller QS-Audits 2016 wurden erfolgreich bestanden. Damit stellen die Vertragspartner im QS-System erneut unter Beweis, dass sie die QS-Anforderungen zuverlässig und gewissenhaft erfüllen. In 631 Fällen wurde bei Verstößen ein Sanktionsverfahren eröffnet. Der Sanktionsbeirat verhängte Vertragsstrafen in einer Gesamthöhe von 143.000 €, Sperren für die Lieferung in das QS-System sowie ver- stärkte Kontrollen.

In 50.468 Audits beurteilten die im QS-System zugelassenen Auditorinnen und Auditoren die Einhaltung von QS-Anforderungen, einschließlich der gesetzli- chen Vorgaben. Von 36.839 Audits in der Systemkette Fleisch und Fleischwa- ren wurden 26.903 Kontrollen in der Rind-, Schwein- und Geflügelhaltung durchgeführt, gefolgt von 5.741 Kontrollen im Lebensmitteleinzelhandel und 1.276 in der Futtermittelwirtschaft. In der Systemkette Obst, Gemüse und Kartoffeln wurde in insgesamt 13.629 Audits die Qualitätssicherung bei den Vertragspartnern des QS-Systems unter die Lupe genommen. Ergänzend wurde in zufällig ausgewählten Stichprobenaudits geprüft, ob die Betriebe die Anforderungen zwischen den regelmäßig durchgeführten Audits stetig einhal- ten. Zur weiteren Überprüfung und für ein konsequentes Vorgehen sorgten auch die Sonderaudits, die unmittelbar von QS durchgeführt wurden, um die Zuverlässigkeit und Stabilität des QS-Systems zu sichern. „Die Vorfälle und Medienberichterstattung im 2. Halbjahr 2016 haben uns dazu veranlasst, kurz- fristig zusätzliche Kontrollen durchzuführen. Die Anzahl der Audits ist noch- mals gestiegen. Dies ist einerseits in der weiteren Zunahme der Teilnehmer begründet und andererseits in der gestiegenen Auditfrequenz “, erklärt Dr. Hermann-Josef Nienhoff, Geschäftsführer der QS Qualität und Sicherheit GmbH. „Die engmaschige Kontrollsystematik stärkt die Vertrauensbasis zwi- schen allen Beteiligten des QS-Systems. Jeder muss sich auf die Leistung des anderen verlassen können“.

Verstöße konsequent geahndet
Gravierende Verstöße ziehen den Entzug der QS-Zulassung nach sich und werden durch die Eröffnung eines Sanktionsverfahrens konsequent aufgearbeitet. Im Jahr 2016 verhandelte der QS-Sanktionsbeirat insgesamt 631 Fälle, davon 456 Verstöße in der Tierhaltung und 111 Verstöße gegen die QS- Anforderungen bei der Erzeugung von Obst, Gemüse und Kartoffeln. Es wur- den Vertragsstrafen in Höhe von 143.000 € verhängt. In 116 Fällen sprach der Sanktionsbeirat eine befristete Sperrung der Betriebe aus. Zwei Betriebe wurden dauerhaft vom QS-System ausgeschlossen. Neben Tierschutzverstößen oder der Überschreitung von Rückstandshöchstgehalten bei Pflanzenschutzmitteln wurden u.a. auch Verstöße bei der Umsetzung des Futtermittelmonitorings geahndet.Die Mittel aus den verhängten Vertragsstrafen fließen in die zwei gemeinnütigen QS-Wissenschaftsfonds. Hieraus werden Forschungsprojekte in den Themenbereichen Lebensmittelsicherheit, Qualitätssicherung und Tierschutz gefördert. Seit Einrichtung der Fonds im Jahr 2012 wurden bereits 22 Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt 530.000 € unterstützt.

[Detaillierte Informationen zu den Audits und Sanktionsverfahren im QS-System entnehmen Sie bitte den beigefügten Infografiken.]

Quelle: http://www.q-s.de

Systemkette_Fleisch_und_Fleischwaren_Stand_Januar_2017.png

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