Weniger Lebensmittelkontrollen geplant?

Für Lebensmittelbetriebe sollen nach Plänen des Bundesernährungsministeriums in Zukunft deutlich weniger amtliche Kontrollen vorgeschrieben sein als bisher. Das geht aus dem neuen, noch unveröffentlichten Referentenentwurf einer Verwaltungsvorschrift hervor, den die Verbraucherorganisation foodwatch am Dienstag ins Internet gestellt hat. Durch die geplante Änderung gäbe es zum Beispiel bei einem Unternehmen wie dem Wursthersteller Wilke weniger vorgeschriebene Pflichtkontrollen: Wie das Ministerium vorschlägt, sollen hier nur noch vierteljährlich verbindliche Kontrollen stattfinden – anstatt bisher eigentlich monatlich. foodwatch kritisierte den Verordnungsentwurf als eine massive Schwächung der Lebensmittelsicherheit in Deutschland. Wenn Bundesernährungsministerin Julia Klöckner die Pläne nicht selbst stoppe, müsse der Bundesrat seine Zustimmung verweigern, forderte foodwatch.

„Die Pläne sind komplett irre. Mehr Lebensmittelsicherheit erreicht man nicht durch weniger Kontrollen – was für eine aberwitzige Logik von Frau Klöckner“, erklärte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker.„Die Lebensmittelkontrolle darf nicht von der Haushaltssituation oder von politischer Willkür abhängen. Anstelle von rund 400 politisch abhängigen Behörden sollten in Zukunft 16 weitestgehend unabhängige Landesanstalten für die Lebensmittelkontrollen zuständig sein, die allein dem Verbraucherschutz verpflichtet sind und verbindlich die dafür erforderliche personelle Ausstattung erhalten müssen.“

Einen ersten Entwurf für die neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV Rahmen-Überwachung – AVV RÜb) hatte foodwatch bereits im Mai dieses Jahres geleakt und die geplante Reduzierung der Pflichtkontrollen scharf kritisiert. Jetzt gibt es eine überarbeitete Version – doch auch dieser Referentenentwurf schlägt weiterhin weniger verbindliche Kontrollen bei Risikobetrieben vor. Auch in Betrieben mit höchstem Risiko sollen demnach statt bisher täglich nur noch wöchentlich verbindliche Kontrollen stattfinden. Für Unternehmen wie den Wursthersteller Wilke, der bundesweit wegen eines Listerien-Falls in die Schlagzeilen geriet, sollen in Zukunft nur noch vier statt 12 Besuche durch die amtlichen Kontrolleurinnen und Kontrolleure vorgeschrieben sein.

Zwar vermerkt der Entwurf in einer Empfehlung an die Bundesländer, dass die Kontrollfrequenzen bei Risikobetrieben „in der Regel“ verdoppelt werden „sollen“. Aber selbst wenn dieser vage „Soll“-Vorschlag umgesetzt würde, würden in vielen solcher Betriebe weniger Pflichtkontrollen – bei Wilke nämlich acht statt der bisher 12 - stattfinden, kritisierte foodwatch. Zudem will es das Ministerium den Bundesländern gänzlich überlassen, davon abweichende Kontrollfrequenzen festzulegen, womit die Verwaltungsvorschrift gänzlich unverbindlich würde und die Kontrollhäufigkeit nach Einschätzung von foodwatch noch stärker als bisher von der Kassenlage in den jeweiligen Bundesländern abhinge.

Durch die Verringerung der vorgegebenen Routinekontrollen dürfte in den für die Kontrollen zuständigen Bundesländern und Kommunen wahrscheinlich noch stärker am Personal gespart werden, so die Erwartung von foodwatch, die Medienberichten zufolge von den Verbänden der Lebensmittelkontrolleure und der Amtstierärzte geteilt wird. Denn an den Vorgaben für vorgeschriebene Pflichtkontrollen orientiert sich auch die Stellenplanung in den Kontrollbehörden.

In der amtlichen Begründung für den Referentenentwurf, die foodwatch im Mai ebenfalls veröffentlicht hatte, verspricht das Ministerium von Frau Klöckner dennoch, mit der geplanten Änderung der Kontrollhäufigkeit würden „die Ressourcen der amtlichen Lebensmittelüberwachung noch wirksamer auf ‚Problembetriebe‘ fokussiert“. Denn: „Betriebe, die in der kontrollintensivsten Risikoklasse […] eingestuft sind, sollen noch intensiver und engmaschiger anlassbezogen kontrolliert werden als bisher.“ Tatsächlich erreicht der Gesetzestext aber genau das Gegenteil, kritisierte foodwatch.

Wie oft die Behörden einen Lebensmittelbetrieb besuchen und wie viele Lebensmittelkontrolleure die Ämter einstellen, orientiert sich an der Risikoeinstufung des Unternehmens. Je nach Betriebsart und nach vorherigen Kontrollergebnissen werden die Unternehmen eingestuft. So wird eine Metzgerei häufiger kontrolliert als ein Kiosk, der nur verpackte Produkte verkauft, ein immer wieder wegen Hygienemängeln auffälliger Betrieb häufiger als ein Vorzeigeunternehmen. Der Referentenentwurf aus dem Klöckner-Ministerium bringt nun Veränderungen bei der Zuweisung von Kontrollfrequenzen für die verbindlichen Routinekontrollen zu den Risikoklassen vor. Die geplanten Änderungen betreffen die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung“ (AVV RÜb). Noch Ende dieses Jahres tritt eine neue EU-Kontrollverordnung (2017/625) in Kraft, die den europäischen Rahmen für die Lebensmittelüberwachung steckt. Im Zuge dessen will das Bundesernährungsministerium die Vorschriften in Deutschland erneuern.

Quellen und weiterführende Informationen:

- Gegenüberstellung zur Kontrollhäufigkeit: t1p.de/m20s  

www.foodwatch.org/de

 

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