Kommission begrüßt Einigung über striktere Vorschriften für Tiertransporte durch den Rat

Was nun wirklich beschlossen wurde

Die Europäische Kommission begrüßt es, dass der Rat heute eine politische Einigung über eine Verordnung über Tiertransporte erreicht hat, die durch striktere Umsetzungvorschriften den Schutz der Tiere beim Transport insgesamt verbessern wird. Mit der Verordnung wird es leichter, Personen, die gegen die Vorschriften verstoßen, zur Rechenschaft zu ziehen, weil künftig genau bekannt ist, wer während des Transports von Tieren wofür verantwortlich ist. Sie sieht außerdem neue, wirksamere Instrumente vor, um die Vorschriften durchzusetzen zu können, etwa Überprüfungen mit Hilfe eines satellitengestützten Navigationssystems ab dem Jahr 2007. Die Verordnung enthält außerdem deutlich strengere Vorschriften für Transporte von mehr als acht Stunden Dauer und für die Ausstattung der Transportfahrzeuge. Sie trägt der Tatsache Rechnung, dass die Tiere dem größten Stress beim Be- und Entladen ausgesetzt sind, und enthält deshalb auch Vorschriften für Situationen, die vor und nach dem Transport beispielsweise in Schlachthöfen oder Häfen eintreten können. Zurzeit machen Langstreckentransporte nur etwa 10 % (17,5 Mio.) der Tiertransporte in Europa aus.

Kommissionsmitglied Markos Kyprianou, zuständig für Gesundheit und Verbraucherschutz, kommentierte die Verordnung wie folgt: „Diese neuen Vorschriften für Tiertransporte werden den Tierschutz deutlich verbessern. Ich hätte es gerne gesehen, wenn die Transportzeiten und die Ladedichten noch weiter verringert worden wären, aber die Mitgliedstaaten sind in dieser Frage weiterhin tief gespalten. Ich begrüße die heutige politische Einigung, weil sie die Durchsetzung höherer Tierschutzstandards bei den Tiertransporten deutlich erleichtern werden. Mir geht es vor allem darum, den Stress, dem die Tiere ausgesetzt sind, auf ein Mindestmaß zu reduzieren und sicherzustellen, dass die Tiere so schnell wie möglich an ihrem Bestimmungsort ankommen. Die Verordnung definiert auch, wer zu welchem Zeitpunkt wofür verantwortlich ist, was eine große Hilfe bei der Umsetzung der Vorschriften sein wird.“

Die Kommission hat am 16. Juli 2003 eine Überarbeitung der Tiertransportvorschriften vorgeschlagen. Weil sich die Mitgliedstaaten bei den Fahrtzeiten und den Ladedichten nicht auf strengere Vorschriften einigen konnten, hat die Kommission zugestimmt, diese beiden Bereiche auszuklammern, bis entsprechende Erkenntnisse aus den Mitgliedstaaten vorliegen. Durch diesen Kompromiss war es möglich, sich auf bessere Instrumente für die Überwachung der Einhaltung der Tiertransportvorschriften zu verständigen. Die Verordnung tritt 2007 in Kraft.

Was wird durch die Verordnung künftig besser?

(1) Kein Transport von sehr jungen oder trächtigen Tieren

Heute:

Transportverbot für neu geborene Tiere, bei denen die Nabelwunde noch nicht komplett verheilt ist. Keine Spezifikationen für die einzelnen Tierarten.

In Zukunft:

    • Verbot von Transporten von mehr als 100 km für Jungtiere (Ferkel jünger als drei Wochen / Lämmer jünger als eine Woche / Kälber jünger als zehn Tage / Pferde jünger als vier Monate (nur bei Langstreckentransporten));
    • Verbot von kommerziellen Transporten von Hunden und Katzen, die jünger als acht Wochen sind (es sei denn, sie werden von dem Muttertier begleitet);
    • Transportverbot für weibliche Tiere eine Woche nach der Geburt und vor der Geburt (10% der geschätzten Trächtigkeitsdauer).

(2) Bessere Ausstattung für bessere Bedingungen

Heute – Langstreckentransporte:

Unterteilung des Transportraums, Zugang zu den Tieren.

In Zukunft – Langstreckentransporte:

    • Zur Überwachung der Tiertransporte müssen neue Transportfahrzeuge ab 2007 und alle Transportfahrzeuge ab 2009 mit einem Satellitennavigationssystem ausgerüstet werden;
    • obligatorische Zulassungsnachweise und Registrierung von Transportfahrzeugen, Transportbehältnissen für den Straßen- und Seetransport und Tiertransportschiffen in einer elektronischen Datenbank;
    • mechanische Belüftungseinrichtungen;
    • Temperaturüberwachungssysteme mit Datenschreiber und einem Warnsystem für den Fahrer;
    • Tränkvorrichtungen und Wasserspender;
    • bessere Bedingungen auf Tiertransportschiffen (z.B. Neigung der Rampen, Tränkvorrichtungen, Zulassungssystem).

(3) Verbesserte Bedingungen für Pferde

Heute:

Vorschriften betreffend das Mindestraumangebot.

In Zukunft:

    • Einzelverschläge für Langstreckentransporte;
    • Keine Langstreckentransporte von noch nicht zugerittenen Pferden;
    • Mindestgruppengröße für noch nicht zugerittene Pferde, die weniger als acht Stunden transportiert werden

(4) Was verbessert sich bei Kurzstreckentransporten?

Langstreckentransporte sind definiert als Transporte von mehr als acht Stunden Dauer (heute und auch künftig). Bei den jetzt erlassenen Vorschriften geht es hauptsächlich um Langstreckentransporte. Die folgenden Verbesserungen gelten aber für alle Transporte, einschließlich derjenigen von weniger als acht Stunden Dauer:

    • Die Tiere müssen transportfähig sein (siehe Nummer 1 für Einzelheiten);
    • Fahrer und Betreuer müssen an Schulungen teilgenommen haben (siehe Nummer 6 für Einzelheiten);
    • Es gelten bessere Vorschriften für das Beladen, Entladen und den Umgang mit den Tieren: Heute existieren für diese Bereiche praktisch keine Vorschriften. Künftig sind eine Reihe von Misshandlungen ausdrücklich verboten (Einsatz von Schlagstöcken, Fußtritte), die Verordnung macht aber auch den Bau und die Nutzung angemessener Einrichtungen für das Be- und Entladen in den landwirtschaftlichen Betrieben, auf den Märkten und in den Schlachthöfen obligatorisch;
    • weniger Ausnahmen für Transporte von weniger als 65 km: Die derzeitige Richtlinie enthält keine Vorschriften für Transporte von weniger als 50 km. Künftig müssen auch diese Transporte entsprechend den Grundsätzen der Verordnung durchgeführt und von den Mitgliedstaaten überprüft werden.

(5) Verordnung statt Richtlinie – bessere Umsetzung

Heute:

Richtlinie (einzelstaatliche Auslegung in gewissem Umfang möglich).

In Zukunft:

Verordnung (harmonisierte Anwendung in allen Mitgliedstaaten gewährleistet).

(6) Ausbildung von Fahrern und Betreuern

Heute:

Allgemeine Anforderungen

In Zukunft:

    • Fahrer benötigen Befähigungsnachweise;
    • der Befähigungsnachweis wird nach einer vor unabhängigen Prüfern abgelegten Prüfung erteilt;
    • es gibt einen speziellen Ausbildungsplan für den Befähigungsnachweis;
    • die Schulungseinrichtungen müssen von den staatlichen Behörden zugelassen werden.

(7) Wer ist verantwortlich?

Heute:

Verkehrsbetreiber und Transportunternehmen (Firmen)

In Zukunft:

Wie bisher, jedoch auch Händler (Auftraggeber) und Fahrer sowie die „Halter“ (Personal an Sammelstellen, auf Märkten und in Schlachthöfen sowie Landwirte).

(8) Bessere Umsetzung

Heute:

Umsetzung mithilfe des Transportplans (der jedoch nur bei grenzüberschreitenden Transporten von mehr als acht Stunden Dauer vorgeschrieben ist).

In Zukunft:

    • Umsetzung mithilfe eines Fahrtenbuchs mit den Unterschriften aller Beteiligten und einem detaillierten Transportbericht am Ende des Transports;
    • Ausrüstung mit Navigationssystemen für die Überwachung der Fahrzeuge ab 1.1.2007 für neue Fahrzeuge und ab 1.1.2009 für alle Fahrzeuge;
    • eine Person muss für den gesamten Transport verantwortlich zeichnen.

(9) Mehr persönliche Verantwortung im Fall von Verstößen

Heute:

Aussetzung/Entzug der Zulassung des Transportunternehmens usw.

In Zukunft:

    • Zusätzliche Kontrollen bei Verstößen;
    • ebenfalls Aussetzung/Entzug des Schulungsnachweises des Fahrers und der Zulassung des Transportmittels;
    • Transitverbot für das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats;

(10) Zulassung: Bessere Standards für bessere Umsetzung

Heute:

Zulassung durch Registrierung des Transportunternehmens.

In Zukunft:

    • verschärfte Registrierungsvorschriften, harmonisiertes Format (europäische Datenbank);
    • Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und Notfallpläne für die Transportunternehmen;
    • die Spediteure müssen eine Kopie der Zulassung mit sich führen;
    • die Zulassung von Fahrzeugen und Transportschiffen für Langstreckentransporte (8 Stunden) ist auf 5 Jahre begrenzt; (Seetransportschiffe müssen außerdem über eine besondere Ausstattung verfügen);
    • verpflichtende Schulungen durch zugelassene Einrichtungen für Fahrer und Betreuer.

(11) Neue Verpflichtungen bei Zwischenstopps (Sammelstellen, Märkte usw.)

Heute:

Keine Verpflichtungen für Märkte / Sammelstellen / Häfen.

In Zukunft:

Klare Verantwortung des „Halters“ (ein neu eingeführter Begriff), die Tierschutzvorschriften anzuwenden und ihre Einhaltung zu kontrollieren. Die Betreiber von Sammelstellen müssen sicherstellen, dass das Personal geschult ist.

(12) Follow-up nach dem Transport: ein wichtiger Teil der Vorschriften

Heute:

    • Der Transportplan wird kontrolliert (aber nur bei grenzüberschreitenden Transporten von mehr als 8 Stunden Dauer;
    • begrenzte Informationen.

In Zukunft:

    • Umfassendes Fahrtenbuch für Langstreckentransporte/8 Stunden (z.B. müssen am Bestimmungsort Kontrollen durchgeführt werden, außerdem wird ein Bericht über den Zustand der Tiere erstellt, einschließlich Angabe der Anzahl der Tiere, die während des Transports verendet sind oder in schlechtem Zustand ankommen).

(13) Transportdauer unverändert

Heute – Langstreckentransporte:

    • Sehr junge Tiere (die noch gesäugt werden): 9 Stunden + 1 Stunde Pause (Tränken) + 9 Stunden;
    • Schweine: 24 Stunden (ständiger Zugang zu einer Tränkvorrichtung);
    • Pferde: 24 Stunden, Tränken alle 8 Stunden;
    • Rinder, Schafe und Ziegen: 14 Stunden +1 Stunde Pause (Tränken) + 14 Stunden).

Diese Abfolgen können wiederholt werden, wenn die Tiere an einem zugelassenen Aufenthaltsort entladen, gefüttert und getränkt werden und dort eine Ruhezeit von mindestens 24 h haben.

Quelle: Brüssel [ eu ]

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