DBV: Tierschutz - Nutztier - Haltungs - Verordnungen müssen Planungssicherheit bringen

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) forderte auf seiner Sitzung am 7. Dezember 2004 erneut die Einhaltung der EU-Vorgaben bei der Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, da nur so die Wettbewerbsfähigkeit der Tierhalter in Deutschland gegeben ist. Gleichzeitig begrüßte der DBV die aktuelle Beschlussfassung des Agrarausschusses des Bundesrates, der erneut einen Vorstoß unternommen hat, neben den Vorschriften für die Schweinehaltung auch die Bedingungen für die Legehennenhaltung neu zu regeln. Wie der DBV immer wieder betont hatte, dürften die Tierhalter in Deutschland auch nicht durch ein Gesetz auseinanderdividiert werden. Daher unterstützt der DBV zur Stabilisierung der deutschen Veredlungswirtschaft das Votum des Agrarausschusses, der der an der Verknüpfung von Legehennen- und Schweinehaltungsverordnung festhält. Der DBV geht davon aus, dass der Bundesrat mit deutlicher Mehrheit der Vorlage zustimmt und Bundesministerin Renate Künast die geände  rte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bald in Kraft setzen wird.

Mit dem im Agrarausschuss des Bundesrates erarbeiteten Änderungsvorschlag liegt eine Beschlussvorlage vor, die über die wissenschaftlichen Erfordernisse hinaus den Tierschutzaspekten in besonderer Weise Rechnung trägt und auch eine nachhaltige wirtschaftliche Eiererzeugung in Deutschland ermöglichen sollte. Das Präsidium des DBV erwartet von der Sitzung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMVEL) am 14. Dezember 2004, dass letzte Unklarheiten für die schnelle Einführung dieser neuen tierschutzrechtlichen Haltungsform beseitigt werden. Daher ist auch die schnellstmögliche Einführung der Kleinvolierenhaltung entwickelt auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zwingend erforderlich.

Außerdem begrüßte der DBV in der aktuellen Beschlussfassung des Agrarausschusses, dass eine deutliche Annäherung an die EU-Richtlinie in Haltung und Platzbedarf von Schweinen vorgesehen ist. Für Mastschweine im Gewichtsabschnitt von 50 bis 110 Kilogramm sind nun 0,75 Quadratmeter Platz festgesetzt und nicht wie im Entwurf des BMLEV bis zu 1 Quadratmeter. Gerade eine praktikable Umsetzung der Schweinehaltungsverordnung sei wichtig, da in Deutschland bislang trotz bestehender EU-Richtlinie keine bundeseinheitliche Regelung für die Haltung von Schweinen existiert, erklärte der DBV. Der Entwurf, den des BMVEL vom Juni zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnungen gehe in wesentlichen Punkten über den Standard der gültigen EU-Anforderungen hinaus und würde inakzeptable Wettbewerbsnachteile für die deutschen Landwirte durch den nationalen Alleingang zur Folge haben.

Quelle: Berlin [ dbv ]

Kommentare (0)

Bisher wurden hier noch keine Kommentare veröffentlicht

Einen Kommentar verfassen

  1. Kommentar als Gast veröffentlichen.
Anhänge (0 / 3)
Deinen Standort teilen