„Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit!“
Impfen - die Schutzmöglichkeiten nutzen
Mehr als 2.300 Erkrankungsfälle, sieben Gehirnentzündungen, eine Hirnhautentzündung, 45 Mittelohrentzündungen, 51 Lungenentzündungen, zwei Todesfälle, 15 % der Erkrankten müssen im Krankenhaus behandelt werden - das ist die Masern-Bilanz des Jahres 2006. „Diese Zahlen unterstreichen, dass Masern keine harmlose Kinderkrankheit sind und dass man die Schutzimpfung nutzen sollte“, sagt Jörg Hacker, Präsident des Robert Koch-Instituts, anlässlich der ersten Nationalen Impfkonferenz, die am 05.03.2009 in Mainz beginnt. In Mainz sind eine Reihe von Wissenschaftlern des Robert Koch-Instituts (RKI) mit Vorträgen oder Moderationen vertreten.
Derzeit ist die Zahl der dem RKI übermittelten Masernfälle deutlich höher als in den vergangenen Monaten, insbesondere in Hamburg. Dort sind seit Anfang dieses Jahres schon mehr Fälle aufgetreten als in den vergangenen drei Jahren zusammen. Deutschland hat sich dem Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verpflichtet, die Masern zu eliminieren. Dafür müssten 95 % aller Kinder zweimal geimpft sein.
Dass es in Deutschland im Vergleich zu den meisten anderen europäischen Staaten noch zu viele Masernfälle gibt, war Anfang 2009 auch in der Fachzeitschrift Lancet zu lesen. Es gibt aber auch Fortschritte. So sind die Impfquoten in den vergangenen Jahren stetig gestiegen und lagen nach vorläufigen Daten 2007 bei Schulanfängern für die erste Masernimpfung bei 95 % und für die zweite Impfung bei 87,6 % - allerdings sind sie insgesamt noch zu niedrig, und es bestehen Lücken. Besonders groß sind die Impflücken bei den Jugendlichen. Die Kinder- und Jugendgesundheitsstudie des RKI zeigt, dass etwa ein Viertel der Jugendlichen nicht über einen ausreichenden Masernimpfschutz verfügt. Den Zusammenhang zwischen unzureichendem Impfschutz und Masernausbruch beschreibt ein Wissenschaftlerteam aus Nordrhein-Westfalen und vom RKI im aktuellen Bulletin der WHO (87, 2009).
In vielen Bundesländern gibt es gute Ansätze, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen die im Jahr 2008 begonnene Impfkampagne bei Schülern, oder der so genannte Impf-Recall, mit dem das Gesundheitsamt Pfaffenhofen in Bayern die Eltern von Schulanfängern an fällige Impftermine erinnerte und damit die Impfquoten steigerte. Das Migrationsprojekt des Gesundheitsamtes Stade zeigt, dass Migrantengruppen - die durch Präventionsangebote oft schlecht erreicht werden - mit vertretbarem Aufwand für präventive Maßnahmen erreicht werden können, wenn auf die jeweiligen Besonderheiten eingegangen wird. „Diese Beispiele zeigen, wie wichtig engagierte und ausreichend ausgestattete Gesundheitsämter sind, um die Bedeutung von Schutzimpfungen für den Einzelnen und für die öffentliche Gesundheit in die tägliche Praxis umzusetzen“, unterstreicht RKI-Präsident Jörg Hacker.
Große Bedeutung hat auch die im Frühjahr 2008 verabschiedete „Strategie der Bundesregierung zur Förderung der Kindergesundheit“. Darin sind auch Maßnahmen zur Steigerung der Durchimpfung bei Kindern und Jugendlichen vorgesehen. Einen wichtigen Fortschritt bringt, zum Beispiel die Kinderuntersuchung „U7a“ zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat. Damit gibt es nun beim Übergang vom Kleinkind zum Kindergartenkind eine Bewertung des Impfstatus und eine Festlegung des nächsten Impftermins im Vorsorgeheft. Impfungen sind Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenkassen, bei einer Impfung wird keine Praxisgebühr fällig.
Weitere Informationen: www.rki.de/impfen
Quelle: Berlin [ RKI ]