Strenge Regulierung für Bisphenol in Lebensmittelverpackungen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt den Vorstoß der Europäischen Kommission, Bisphenol A künftig europaweit in Lebensmittelkontaktmaterialien strenger regeln zu wollen. Die EU Kommission legte dafür am 9. Februar 2024 einen entsprechenden Verordnungsentwurf zum Verbot der Verwendung von Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien vor.
Dazu erklärt Staatssekretärin Silvia Bender: „Die Sicherheit von Lebensmittelkontaktmaterialien ist dem ein besonderes Anliegen. Daher unterstützen wir die Europäische Kommission bei der Ausgestaltung dieses Vorhabens nachdrücklich. Bisphenol A kommt in vielen Produkten des täglichen Lebens vor. Der chemische Stoff wird unter anderem bei der Herstellung von bestimmten Kunststoffen, Klebstoffen oder Beschichtungen von Dosen, Kronkorken oder Tuben verwendet und kann von dort auf das Lebensmittel übergehen. Mit dem vorliegenden Vorschlag können wir die gesundheitliche Gefahr deutlich verringern.“
Um gesundheitlich negative Auswirkungen zu vermeiden, gibt es bereits eine Reihe EU-rechtlicher Anforderungen zur Sicherheit von Lebensmittelkontaktmaterialien, unter anderem auch spezifische Grenzwerte für den maximalen Übergang in Lebensmittel. Die bestehenden EU-Regelungen werden fortlaufend bei Vorliegen neuer Erkenntnisse überprüft. So hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit auch die Substanz Bisphenol A neu bewertet und im April 2023 ihre Ergebnisse veröffentlicht. Da eine deutliche Absenkung des bisherigen gesundheitlichen Richtwertes um den Faktor 20.000 erfolgte, hat die Europäische Kommission nun einen Verordnungsentwurf für ein Bisphenol A-Verwendungsverbot veröffentlicht und Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaftsbeteiligten und Mitgliedstaaten eine vierwöchige Kommentierungsmöglichkeit eröffnet.
Das Verbot soll die absichtliche Verwendung von Bisphenol A bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoffen, Lacken und Beschichtungen, Ionenaustauscherharzen, Gummi, Druckfarben und Klebstoffen umfassen. Für einzelne Verwendungsbereiche gibt es jedoch noch keine geeigneten Alternativen. Für diese Verwendungen sollen längere Übergangsfristen als die allgemeine Frist von 18 Monaten eingeräumt werden, damit eine sachgerechte und vor allem sichere Umstellung der Produktion solcher Lebensmittelkontaktmaterialien erfolgen kann. Das betrifft zum Beispiel Beschichtungen in Metallverpackungen für besonders säurehaltige Lebensmittel, die eine höhere Beständigkeit aufweisen müssen, oder in Produktionsgerätschaften für die Lebensmittelherstellung fest einzubauende Elemente wie Ventile, Sichtfenster oder Messgeräte. Für solche bereits im Verkehr befindliche Gegenstände in der Lebensmittelherstellung soll es Bestandsschutz von 10 Jahren geben.