Verantwortungsvoller Antibiotikaeinsatz

2018 ist die eingesetzte Antibiotikamenge bei Schweine und Geflügel haltenden Betrieben im QS-System gegenüber dem Vorjahr erneut gesunken. Ein klarer Beleg für den sorgfältigen und verantwortungsvollen Antibiotikaeinsatz durch Tierärzte und Tierhalter. Bei fast allen Wirkstoffgruppen, insbesondere bei den kritischen Antibiotika, hat eine deutliche Reduzierung stattgefunden. Der von Kritikern an die Tiermedizin geäußerte Vorwurf, es finde eine Verschiebung der eingesetzten Wirkstoffe statt, ist widerlegt.

Die aktuellen Auswertungen aus dem QS-Antibiotikamonitoring widerlegen das von einigen Experten vermutete Ausweichverhalten in der Tiermedizin eindeutig. Der Vorwurf lautete, dass von “klassischen” Wirkstoffen, die ein größeres Mengenvolumen ausmachen, auf modernere, hochwirksame Wirkstoffe umgestiegen wird, die in der Anwendung um ein Vielfaches niedriger dosiert werden. Aber gerade bei den kritischen Wirkstoffen sind deutliche Rückgänge zu verzeichnen. Die Verbrauchsmenge an Fluorchinolonen wurde von 4,75 t auf 3,81 t im Jahr 2018 gesenkt und ist damit um fast 20 Prozent geringer ausgefallen. Während 2017 noch 0,4 t Cephalosporine der 3. und 4. Generation verabreicht wurden, waren es ein Jahr später mit 0,28 t klare 30 Prozent weniger.

Die Gesamtmenge der in den 29.864 Schweine und 3.184 Geflügel haltenden Betrieben des QS-Systems eingesetzten Antibiotika ist 2018 mit knapp 464 t um 4,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (487 t) gesunken. Dabei ist bei allen Wirkstoffgruppen eine Mengenreduzierung festzustellen. Thomas May, bei QS verantwortlich für das Antibiotikamonitoring, betont: „Antibiotika werden in der Nutztierhaltung keinesfalls prophylaktisch eingesetzt, sondern ausschließlich, wenn der Tierarzt sie aufgrund einer Diagnose verordnet. Kranke Tiere müssen – mit Blick auf den Tierschutz medizinisch behandelt werden. Die Auswertungen des QS-Antibiotikamonitorings belegen, dass die Tierhalter und Tierärzte in hohem Maße um den restriktiven Einsatz bemüht sind. Das Verabreichen von so genannten Reserveantibiotika bleibt in der Nutztierhaltung die Ausnahme.“

https://www.q-s.de

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