Vorbereitung auf das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration
Die Fleischwirtschaft unterstützt die Zulassung von Isofluran zur Ferkelkastration durch den Landwirt mit Sachkundenachweis. Der Beschluss berücksichtigt, dass die Marktrealität beim Übergang auf das Verbot der betäubungslosen Kastration ab 2021 nicht außer Acht gelassen werden kann. Nur mit der Zulassung von Betäubungsverfahren, die von Landwirten angewendet werden dürfen, wird sichergestellt, dass der Markt auch ab 2021 weiter problemlos mit Schweinefleisch aus Deutschland bedient werden kann.
Als Mittler zwischen Landwirtschaft und Fleischkunden akzeptiert die Fleischwirtschaft alle Methoden, die aktuell für die Landwirte in Deutschland zur Verfügung stehen: Ebermast, Immunokastration durch Improvac und Betäubung mit Isofluran. Wir hoffen, dass die Zertifizierung der Betäubungsgeräte noch in diesem Jahr erfolgt, damit die Geräte ab Jahresbeginn 2020 geordert werden können. Einige Schlachtbetriebe sehen vor, die Geräte zu kaufen und für die an sie liefernden Landwirte kostenfreie Schulungen durchzuführen. Es wird höchste Zeit, damit die Landwirte sich rechtzeitig vor dem Stichtag 31.12.2020 mit dem neuen Verfahren vertraut machen können.
Daneben müssen die eingeschränkten Absatzmöglichkeiten für Eberfleisch berücksichtigt werden. Erfahrungen der Schlachtunternehmen zeigen, dass viele nationale und internationale Kunden das Fleisch von Ebern aufgrund seiner spezifischen Eigenschaften ablehnen. Das gilt auch für Improvac-Eberfleisch. Mit Eberfleisch lassen sich keine Traditionsprodukte wie Rohschinken und Rohwurst herstellen. Auch traditionelle Absatzmärkte in Nachbarländern können nicht mit Eberfleisch bedient werden. Über die EU-Grenzen hinaus sind die Absatzmöglichkeiten ebenfalls sehr begrenzt. Deshalb setzen gerade produktionsstarke Länder wie Dänemark nicht auf Immunokastration und Ebermast, sondern auf die Lokalanästhesie und andere Betäubungsverfahren bei der Ferkelkastration.
Wer sich für die Erzeugung und Vermarktung von Ebern bzw. Eberfleisch (mit und ohne Improvac) entscheidet, der muss sich darüber im Klaren sein, dass seine Vermarktungsmöglichkeiten eingeschränkt sind, was sich sehr wahrscheinlich auch auf Dauer im Erlös widerspiegeln wird. Es ist davon auszugehen, dass die Kastration in den kommenden Jahren vorherrschend bleiben muss, um die Funktionsfähigkeit des deutschen Schweinefleischmarktes aufrecht zu erhalten. Hierzu ist die Zulassung mehrerer Betäubungsalternativen einschließlich der Lokalanästhesie erforderlich. Andernfalls ist zu erwarten, dass insbesondere die kleineren Ferkelerzeuger aufgeben werden und die Ferkelerzeugung in angrenzende EU-Staaten abwandern wird, wo es bisher kein Verbot gibt und andere Betäubungsverfahren zugelassen sind. Sehr wahrscheinlich wird auch mehr Schweinefleisch aus anderen EU-Ländern bezogen, wenn es in Deutschland bei einem einzigen zugelassenen Betäubungsverfahren bleiben sollte.