Keine Ferkelkastration ab 2021
Bundesministerin Julia Klöckner stellt klar: Eine weitere Stichtagsverschiebung wird es nicht geben. Schmerzausschaltung gilt, Schmerzlinderung ist aus Tierschutzgründen kein durch das Gesetz abgedeckter Weg. Verantwortung liegt bei der Wirtschaft, vorhandene Alternativen anzuwenden. Bundesministerin zeigt sich offen für längere Antragsfrist zur Förderung.
Nachdem das Parlament Ende 2018 beschlossen hat, die Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration bis Ende 2020 zu verlängern, hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, sehr deutlich gemacht, dass es eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist nicht geben wird.
Das hat die Ministerin auch beim gestrigen vierten Runden Tisch mit den Beteiligten betont – es bestehe hier kein Verhandlungsspielraum, auch keine Mehrheiten im Parlament. Der Stichtag stehe fest.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft habe seit dem Parlamentsbeschluss die Zeit genutzt und das Notwendige für die Landwirte auf den Weg gebracht.
Bundesministerin Julia Klöckner verdeutlichte in dem Branchengespräch, dass es zu der betäubungslosen Ferkelkastration drei rechtskonforme Alternativen gebe:
- die Jungebermast
- die Impfung gegen Ebergeruch
- die Kastration unter Vollnarkose
Die Wirtschaft sei aufgefordert, diese bestehenden Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu nutzen. Bis zum Inkrafttreten des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration bliebe noch ein gutes halbes Jahr. Es liege in der Verantwortung der Wirtschaft, dass die verbleibende Zeit von Tierhaltern, Fleischwirtschaft und Handel effektiv genutzt werde, um die Alternativen in der Praxis anzuwenden.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschafthat in vielfältiger Weise die Einführung der alternativen Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration unterstützt.