ASP: Mastschweinebestand in Mecklenburg-Vorpommern betroffen

Die Afrikanische Schweinepest ist Dienstagabend in einem Mastschweinebestand mit 4.038 Tieren bei Güstrow im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen worden. Die genaue Eintragsquelle ist noch nicht bekannt. Die Bekämpfungsmaßnahmen wurden von den Behörden vor Ort eingeleitet. Das bedeutet, die Tiere müssen nun unverzüglich gekeult und sicher entsorgt werden. Zudem wurde der Betrieb gesperrt und eine Sperrzone mit drei Kilometer Radius sowie eine Überwachungszone mit zehn Kilometer eingerichtet. Innerhalb der Sperrzone gibt es dem Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zufolge acht Schweinebetriebe, in der Beobachtungszone 20. Aus diesen dürfen Schweine nur noch nach amtsärztlicher Untersuchung und Beprobung verbracht werden.

Nachdem in dem betroffenen Betrieb vermehrt Todesfälle aufgetreten waren, wurden Proben zur Untersuchung an das FLI geschickt, wo der ASP-Verdacht dann bestätigt wurde. Der betroffene Mastbetrieb bezieht die Ferkel von einer Sauenanlage mit ca. 1.000 Sauen, die insgesamt 3 Betriebe beliefert. Diese Betriebe werden nun streng überwacht und untersucht. Bisher gibt es in den anderen Betrieben aber keinerlei Anzeichen auf eine ASP-Infektion. Mit dem ersten Fall in Mecklenburg-Vorpommern ist nun das dritte Bundesland von der ASP betroffen. Bisher gab es dort weder ASP-Fälle bei Wildschweinen, noch bei Hausschweinen. Epidemiologen des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) versuchen nun vor Ort „kriminologisch“ herauszufinden, wie der Eintrag in den Mastbetrieb passieren konnte. Im Moment „tappen wird da im Dusteren“, so Backhaus. Dem Minister zufolge ist der Krisenstab bereits vergangene Nacht „hochgefahren“ worden, und es gibt Absprachen mit der Polizei und den Jägern, wegen der Transportsperren beziehungsweise der nun intensiveren Fallwildschweinsuche. „Wir müssen nun zusammenstehen, um Schaden von Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland und den Tierhaltern abzuwenden“, betonte Backhaus Damit haben sich die Befürchtungen der meisten Experten bestätigt, dass sich mindestens ein punktuelles Ausbreitungsgeschehen der ASP in Deutschland nicht verhindern lässt.

Nun ist es wichtig, dass die Ursachen für den Eintrag in den Mastbetrieb ermittelt werden und die bereits angelaufenen Bekämpfungsstrategien vor Ort greifen. Anders als bei den ASP-Fällen bei den Wildschweinen lässt sich das Virus-Geschehen in diesem Fall bei den Mastschweinen genau eingrenzen und ganz gezielt bekämpfen. Mit Blick auf den Markt ändert sich die Lage nicht, denn Deutschland ist so oder so bereits für den Schweinefleischexport in viele Drittländer gesperrt. Dennoch ist nun ein weiteres Bundesland betroffen und Restriktionszonen müssen ausgeweitet bzw. neu ausgewiesen werden.

Quelle: ISN-Marktbericht

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