Niedersachsen als Vorreiter beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Das Land Niedersachsen hat als eines der ersten Bundesländer Festlegungen zur Zuständigkeit, zur Meldung und zu den Kriterien im Rahmen der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung veröffentlicht. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG). Demnach sind schweinehaltende Betriebe in Deutschland dazu verpflichtet, bis zum 1. August 2024 der jeweils zuständigen Landesbehörde zu melden, in welche der fünf Haltungsformen ihre Mastschweinehaltung einzuordnen ist. Wohin diese Meldung erfolgen muss, wird durch die Bundesländer festgelegt. Dass trotz fast einjähriger Vorbereitungszeit viele Bundesländer noch keine solchen notwendigen Festlegungen getroffen oder kommuniziert haben, hat zuletzt zu Verunsicherungen in der Branche geführt.

Dazu können Sie Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir wie folgt zitieren: "Ich will, dass auch in Zukunft gutes Fleisch aus Deutschland kommt. Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung ist für das Ziel einer zukunftsfähigen Tierhaltung in Deutschland die Ausgangsbasis. Gut, dass Niedersachsen vorangeht - und nichts anderes hätte ich auch von dem Bundesland mit der meisten Schweinehaltung erwartet. Damit können die Landwirtinnen und Landwirte dort nun ihre Meldungen vorbereiten und das schafft natürlich Planungssicherheit. Ich bin überzeugt, dass auch die weiteren Bundesländer die gesetzliche Rechtslage zeitnah umsetzen, und bei Fragen steht mein Ministerium natürlich jederzeit beratend zur Seite."

Hintergrund:
Das THKG ist ein zentraler Baustein bei der zukunftsfesten Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland. Damit wird eine Grundlage gelegt, um Verbraucherwünsche nach mehr Tierschutz sowie verlässliche Perspektiven für Landwirtinnen und Landwirte in Einklang zu bringen. Das BMEL greift damit Empfehlungen der sogenannten Borchert-Kommission auf, die in der letzten Wahlperiode eingesetzt worden war.  

Mit dem Vollzug des THKG sind aufgrund grundgesetzlicher Regelungen die Bundesländer betraut. Das Gesetz sieht jedoch auch Regeln vor, die den Ländern weitreichende Möglichkeiten bei der Umsetzung einräumen. Das THKG ist zum 1. August 2023 in Kraft getreten. Die Länder haben seitdem ein Jahr Zeit, um sich auf den Vollzug des Gesetzes vorzubereiten.

In einem ersten Schritt geht es zunächst lediglich darum, dass Landwirtinnen und Landwirte die Tierhaltungsform an die zuständigen Behörden melden und von dort eine Kennnummer erhalten, aus der die Haltungsform hervorgeht. Fragen der Zuständigkeit und des Vollzugs sollten aus Sicht des Bundes schnellstmöglich geklärt werden, um so Klarheit und Planungssicherheit für die Landwirtinnen und Landwirte zu schaffen.

https://www.bmel.de

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