Umbau Tierhaltung: 100. Antrag eingereicht

Nur wenige Monate nach dem Start des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung hat bereits der einhundertste Betrieb Mittel für eine investive Förderung beantragt. Mit dem Geld unterstützt dasBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)die schweinehaltenden Betriebe, die sich auf den Weg machen, ihre Ställe hin zu einer besonders tier- und umweltgerechten Haltung umzubauen. Die Summe der insgesamt beantragten investiven Förderung beträgt bislang rund 63 Millionen Euro. Im Jahr 2024 stehen dafür bis zu 150 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung.

Dazu erklärt derBundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: "Ich will, dass auch künftig gutes Fleisch aus Deutschland kommt. Vor allem die deutsche Schweinehaltung hat krasse Strukturbrüchen hinter sich, zudem müssen die Betriebe mit einem sinkenden Fleischkonsum und den Verbraucherwünschen an eine artgerechtere Haltung umgehen. Die Landwirtinnen und Landwirte brauchen wirtschaftliche Perspektiven und Planungssicherheit – wir unterstützen unsere Landwirtinnen und Landwirte darum verlässlich dabei, ihre Tierhaltung zukunftsfest aufzustellen. Denn mehr Platz oder Auslauf für die Tiere und bessere Haltungsbedingungen kosten Geld. Ich freue mich über die rege Beteiligung der Betriebe an unserem Förderprogramm und setze mich weiter für eine gute finanzielle Ausstattung für die notwendige Weiterentwicklung unserer Landwirtschaft ein."

Hintergrund:
Um die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest zu machen, verfolgt das BMEL ein Konzept aus mehreren Bausteinen. Ein zentrales Element ist das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung, das am 1. März 2024 gestartet ist. Damit stellt das BMEL Tierhalterinnen und Tierhalter zum einen finanzielle Mittel für die investive Förderung bereit, mit dem die schweinehaltenden Betriebe beim besonders tiergerechten Stallumbau und Stallneubau unterstützt werden. 

Zum anderen fördert das BMEL mit einer zweiten Stufe laufende Mehrkosten, die durch eine besonders tiergerechte Haltung entstehen können. Für den Start des Umbaus der Schweinehaltung steht insgesamt eine Milliarde Euro über den Bundeshaushalt zur Verfügung. Die Anträge werden durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bearbeitet. 

Der einhundertste Antrag auf investive Förderung kommt von einem Betrieb aus Bayern. Zum Stichtag 9. Juli 2024 stammen die meisten Anträge aus Niedersachsen (36), es folgen Baden-Württemberg und Bayern (je 18) sowie Nordrhein-Westfalen (11). Knapp 80 Prozent der Anträge wurden von konventionell arbeitenden Betrieben gestellt. 

Seit Anfang Juni können Betriebe zudem Anträge auf die Feststellung ihrer Förderfähigkeit im Rahmen der zweiten Säule des Bundesprogramms Umbau Tierhaltung stellen. Diese Feststellung ist Voraussetzung einer Förderung der laufenden Mehrkosten, die mit einer besonders tiergerechten Wirtschaftsweise verbunden sind. Damit die Betriebe als förderfähig anerkannt werden können, müssen sie Mitglied in einer ebenfalls zuvor anerkannten Organisation sein oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnehmen. Bisher wurden 26 Organisationen bzw. Kontrollsysteme durch die BLE anerkannt, 325 Betriebe haben Anträge auf Förderung für die laufenden Mehrkosten gestellt. Die investive Förderung ist unabhängig von der laufenden Förderung: Wer letzteres beantragen will, muss nicht vorher Investitionsförderung erhalten haben, und umgekehrt. 

https://www.bmel.de

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