Lagerung von Fleisch und Fleischwaren
Seit dem 1. Januar 2017 können sich Unternehmen, die im Auftrag von QS-Systempartnern Fleisch und Fleischwaren lagern, nach dem neuen Leitfaden Lagerung von Fleisch und Fleischwaren zertifizieren lassen. Durch ihre Einbindung leistet QS einen entscheidenden Beitrag zur Schließung der Wertschöpfungskette sowie für eine stufenübergreifende Qualitätssicherung bei Fleisch und Fleischwaren.
Die wichtigsten Anforderungen des neuen Leitfadens Lagerung von Fleisch und Fleischwaren betreffen die Einhaltung von Temperatur- und Hygiene anforderungen. Daneben verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen zur Gewährleistung einer lückenlosen Dokumentation und Rückverfolgbarkeit der gelagerten Ware. Die Einhaltung und Umsetzung dieser Anforderungen wird durch qualifizierte Auditoren in Audits regelmäßig überprüft. Durch die Zertifizierung nach dem neuen Leitfaden können die Unternehmen gegenüber ihren Kunden ein eindeutiges Signal setzen, dass sie alle betrieblichen Prozesse nicht nur durch staatliche Kontrollen, sondern auch von unabhängigen Stellen überprüfen lassen.
Seit Jahresbeginn können sich die zur Lagerung beauftragten Unternehmen, zunächst auf freiwilliger Basis nach dem neuen Leitfaden zertifizieren lassen und am QS-System teilnehmen. Nach einer zweijährigen Übergangsphase ist ab dem 1. Januar 2019 ihre Zulassung für das QS-System über eine QS-Zertifizierung oder über einen von QS anerkannten Standard verpflichtend. Dahingehend dürfen ab 2019 QS-Systempartner ausschließlich Unternehmen mit der Lagerung ihrer Waren beauftragen, die für die Produktionsart Lagerung von Fleisch und Fleischwaren im QS-System zugelassen sind.
Der neue Leitfaden Lagerung von Fleisch und Fleischwaren kann im Dokumentencenter der QS-Unternehmensseite angesehen und heruntergeladen werden.